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Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-13

Wortprotokoll

Die Gründe, weshalb die Volksinitiative abzulehnen ist - sie hängen mit der Rechtsstaatlichkeit zusammen -, wurden gestern insbesondere von den Vertretern der Kommission hinlänglich dargelegt und bewiesen. Das Verbandsbeschwerderecht ist aber gerade auch nötig, um ein anderes Ziel zu erreichen - Herr Schelbert hat es vorhin angedeutet -, nämlich um dem Volkswillen Nachachtung zu verschaffen, und zwar oft in einem anderen Sinne, als die Initianten gemeint haben. Nicht selten werden nämlich die Gemeinde- und Kantonsbehörden von Investoren mit Versprechen wirtschaftlicher Art geradezu unter Druck gesetzt, die Vorschriften von Planungs-, Bau- und Umweltgesetzgebung nicht oder ungenügend anzuwenden, auch wenn das wiederholt bestritten wird.

Ich sage es nochmals: Gestern haben Herr Leutenegger und Herr Theiler den Fall Rothenburg nicht korrekt dargestellt; Herr Schelbert hat es erwähnt. Die Gemeindeversammlung hat in jener Gemeinde für einen neuen Möbelfachmarkt im Bebauungsplan eine obere Limite von über einer Million Fahrten pro Jahr festgelegt. Das entspricht - damit Sie sich eine Vorstellung machen können - etwa einem Drittel des Autoverkehrs durch den Gotthardtunnel. Mit dieser Bestimmung waren sowohl der Investor als auch der Kanton einverstanden - übrigens auch der VCS. Gleichzeitig, und das ist nun wichtig, wurde der Gemeinderat verpflichtet, ein Massnahmenmodell aufzustellen, um bei einer Überschreitung die Anzahl Fahrten wieder auf das bewilligte Mass zu reduzieren.

Das mit der Baubewilligung - offensichtlich unter Druck des Investors mit Rückzugsdrohung - beschlossene Massnahmenpaket ist aber unwirksam; das sage ich zu Herrn Theiler und Herrn Leutenegger. Bis zu einer Überschreitung der Grenze um fast die Hälfte, nämlich um 45 Prozent, sind lediglich Massnahmen für Kunden vorgesehen, die den öffentlichen Verkehr benützen. Diese - nämlich Verbilligung des Hauslieferdienstes und Verdichtung des Busangebotes - begrüssen wir durchaus. Sie sind zwar gut, aber völlig ungenügend bzw. nicht hinreichend. Erst ab einer solchen Überschreitung sind weitere Massnahmen zu ergreifen, um der Verkehrslawine Einhalt zu gebieten. Welches diese Massnahmen sind, ist zudem in dieser Phase nicht bestimmt und müsste erst noch definiert werden. Ich frage Sie: Wer kann gegen ein solches problematisches, um nicht zu sagen anpasserisches Verhalten der Behörden einschreiten? Geben Sie die Antwort: Es sind in diesem Fall nur die Umweltverbände.

Im konkreten Fall geht es so weiter: Das Verfahren beim Verwaltungsgericht läuft; die Beschwerde richtet sich nicht gegen die Baubewilligung, nur gegen das Massnahmenmodell. Der Investor kann somit bauen, wenn er will und gewillt ist, die Intention des Volksentscheides zu respektieren.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen und der parlamentarischen Initiative Schibli keine Folge zu geben.