Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2008-03-13
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-13
Wortprotokoll
Die Kritik, welche in der Debatte gegenüber den beschwerdeberechtigten Organisationen vorgebracht wird, ist zu einem grossen Teil berechtigt und von den Verbänden auch hausgemacht. Mit ihrem vielfach penetranten und formaljuristischen Beharren auf der eigenen Position haben die Verbände in den letzten Jahren viel Goodwill verspielt - Goodwill, den sie als Anwälte der Natur eigentlich hätten und gehabt haben.
Wir dürfen uns hier und heute einmal die Frage stellen, wer hinter diesen Verbänden steht und wie sie organisiert sind. Ich nehme als Beispiel die Stiftung Landschaft Schweiz, eine Organisation, welche aufgrund ihrer Satzungen absolut hehre und gute Absichten verfolgt. Im 17-köpfigen Stiftungsrat sitzen fünf amtierende oder ehemalige eidgenössische Parlamentarier und ein amtierender Regierungsrat. Vier davon gehören oder gehörten der FDP-Fraktion der Bundesversammlung an. Die Präsidentin ist eine amtierende FDP-Ständerätin.
Wenn ich das sage, so nicht, um hier die parteipolitische Diskussion zu akzentuieren, im Gegenteil: Ich bin froh, dass es auch im bürgerlichen Lager Parlamentarierinnen und Parlamentarier gibt, die sich für die Natur engagieren. Ich sage es aber auch noch aus einem anderen Grund: Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob die Stiftungsräte und Vorstände der Organisationen immer wissen, was die operative Ebene alles macht oder eben nicht macht. Das Problem liegt vermutlich bei fast allen Organisationen bei der mangelnden Einflussnahme und bei der Kontrolle durch die Verantwortlichen an der Verbandsspitze, und hier wäre vielfach ein mahnendes Wort gegenüber den Direktoren und Geschäftsführern angebracht; manchmal müsste ihnen auch Einhalt geboten werden, wenn sie auf stur schalten und Lösungen verhindern, die nicht ihrem Gusto entsprechen. Hier wäre eine Einflussnahme der strategischen Ebene sehr wichtig, und das ist vermutlich in der Vergangenheit bei vielen Organisationen zu wenig erkannt worden.
Und damit appelliere ich an die Vorstände und an die Stiftungsräte, in Zukunft ihren Angestellten auf der operativen Ebene etwas besser auf die Finger zu schauen. Ansonsten ist vermutlich der Tag nicht mehr fern, an dem das Verbandsbeschwerderecht abgeschafft wird. Die heutige Debatte und das absehbare Ergebnis sind ein unmissverständlicher Schuss vor den Bug für ein paar überaktive Verbandsbeamte, welche ihren halbstaatlichen Amtsschimmel nicht immer im Zaum zu halten imstande sind.