Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2008-03-13
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-13
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir zwei einleitende Bemerkungen:
1. Mit dem neuen Parlamentsrecht, das seit 2003 eingeführt ist, wurden neue Rechtsgrundlagen geschaffen, eben auch für die GPK. Allein der Paradigmenwechsel, dass seit vier Jahren die kontrollierende Instanz und nicht mehr die kontrollierte Stelle bestimmt, welche Informationen zur Durchführung einer Kontrolle notwendig sind, zeugt von einem besseren Selbstverständnis des Gesetzgebers, welcher aufgrund der Bundesverfassung ja auch Kontrollorgan gegenüber der Exekutive und damit auch der Verwaltung ist. Oder etwas staatsphilosophischer ausgedrückt: Mit dem neuen Parlamentsgesetz wurde dem besagten Punkt der Gewaltenteilung in durchaus korrekter Art und Weise Nachachtung verschafft.
2. In der Einleitung des Berichtes, den wir heute diskutieren, wird festgestellt, dass die vergangene Legislatur und vor allem das vergangene Jahr von Spannungen wegen der Polarisierung in der schweizerischen Politik geprägt waren. Ich glaube, diesem Satz gibt es nichts anzufügen; das ist so. Von verschiedenen Kolleginnen und Kollegen wurde in der heutigen Debatte auch darauf hingewiesen. Herr Wasserfallen hat zu Recht von einer "Magenverstimmung" gesprochen, und Herr Brunner fand noch stärkere Worte: Er kam zum Schluss, dass die GPK noch eine Herkulesaufgabe vor sich habe.
In der Tat gab es im vergangenen Jahr eine Zeit, in der sich die GPK mehr mit sich selbst als mit der gestellten Aufgabe beschäftigt hat. Doch wenn die Vertraulichkeit von Kommissionssitzungen nicht mehr oder nur noch zum Teil gegeben ist, wird das Arbeiten gerade für eine Aufsichtskommission schwierig, sehr schwierig. Ich bin unserem Ratsbüro dankbar, welches gerade in dieser Woche - ich glaube, zum ersten Mal in den vergangenen zwei Legislaturperioden - gegenüber Kolleginnen und Kollegen, die sich hinsichtlich des Sitzungsgeheimnisses nicht korrekt verhalten haben, auch Verweise ausgesprochen hat. Schauen Sie: Wenn wir uns in diesem Rat als Mitglieder von Kommissionen nicht einmal selber an die Satzungen halten, die wir uns selber gegeben haben, wie sollen wir dann von den Bürgerinnen und Bürgern erwarten dürfen, dass sie sich an die Gesetze halten, die wir hier erlassen? Ich weiss aber nicht, ob das alles genügt; sonst braucht es halt allenfalls noch eine Änderung unseres Parlamentsrechtes, welches dann noch schärfere Sanktionen vorsehen könnte.
Nun gestatte ich mir noch eine Antwort an Kollega Toni Brunner. In einem Punkt haben Sie nicht ganz Recht. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Akte "Bundesanwaltschaft" in der GPK des Nationalrates noch nicht geschlossen ist. Sie haben von einer Herkulesaufgabe gesprochen - das ist in der Tat so -; Kollega Binder fand am Schluss noch versöhnende Worte. Aber Sie, Herr Brunner, waren in der letzten Legislatur Mitglied dieser GPK, und es ist eigentlich schade, dass Sie jetzt nicht mehr Mitglied sind. Ich wäre froh gewesen, wenn Sie diese Herkulesaufgabe mit uns zusammen bewältigt hätten. Ich habe aber durchaus Verständnis, dass Sie in Ihrer Situation als Parteipräsident und Präsident der UREK des Nationalrates Ihren Rücktritt aus der GPK genommen haben. Aber in der letzten Konsequenz Ihrer Ausführungen hier vorne hätten Sie eigentlich in der GPK bleiben müssen.
Herr Mörgeli hat hier, von diesem Pult aus, noch grössere und schärfere Vorwürfe gegen diesen Bericht erhoben. Ich bin froh, dass unser Ratsreglement vorsieht, dass nach einer Debatte nicht die Fraktionsvertreter, sondern die Kommissionsberichterstatter das Schlusswort haben. Der Herr Kommissionspräsident und die Frau Vizepräsidentin werden jetzt, am Schluss dieser Debatte, auf die Vorwürfe von Herrn Mörgeli sicher noch eingehen.