Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-03-17
Wortprotokoll
Es trifft zu, dass der Kommandant der Luftwaffe in seinem Aufgebot für seinen diesjährigen Rapport vom 15. April in Emmen zusätzlich zum zugestellten Marschbefehl einen Anmeldetalon beigelegt hat. Dieser Anmeldetalon ist primär den zivilen Mitarbeitern und Gästen zugestellt worden. Die Teilnahme an einem Rapport ist nicht freiwillig. Aus diesem Grund werden auch dieses Jahr alle militärischen Teilnehmer mittels Marschbefehl aufgeboten. Einem Marschbefehl ist gemäss der geltenden Gesetzgebung auch Folge zu leisten. Bei einem Verhinderungsgrund ist dementsprechend auf dem ordentlichen Weg ein Dispensationsgesuch einzureichen.
Da zahlreiche aufgebotene Angehörige der Luftwaffe dem Marschbefehl nicht Folge leisten können, weil sie, bedingt durch den täglichen Betrieb, zwingend im Einsatz stehen - der 15. April ist ein Diensttag, mit anderen Worten ein Arbeitstag, an dem die Luftwaffe im Einsatz steht - und in der Ausbildung oder in der Verwaltung ihre Arbeit erledigen müssen, wurde zur Vereinfachung der administrativen Vorarbeiten dieser Anmeldetalon beigelegt. Dieser dient ausschliesslich der internen Rapportvorbereitung, hat also einen anderen Adressaten als der Marschbefehl. Das in diesem Jahr von der Luftwaffe gewählte Aufgebotsverfahren schmälert weder den Befehlscharakter des Marschbefehls, noch wird damit die geltende Gesetzgebung missachtet.