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Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-17

Wortprotokoll

Wir haben noch zwei materielle Differenzen in diesem Gesetz zu bereinigen: Bei den Artikeln 6, 11 und 14 ist der Ständerat davon ausgegangen, dass es sich bloss um eine redaktionelle Differenz handle. Dieser Auffassung ist Ihre Kommission nicht. Es geht um den Unterschied zwischen Daten genereller Natur und Personendaten spezieller Natur. Unter diesem Hinweis [PAGE 319] war Ihre Kommission mit 20 zu 1 Stimmen der Auffassung, dass in allen diesen drei Bestimmungen der spezifische Begriff "Personendaten" angemessen ist, weil sonst auf redaktionellem Weg eine Ausweitung des Datenbegriffs vorgenommen würde, und das war nicht unsere Meinung. Wir sind der Auffassung, dass die Redaktionskommission diese Angelegenheit nicht vertieft genug und höchstens nach dem Wortlaut, aber nicht inhaltlich geprüft hat.

Bei Artikel 11 Absatz 6 werden wir dann anhand des Minderheitsantrages die Gelegenheit haben, die Frage eingehend zu diskutieren, ob Personendaten, die durch die Bundeskriminalpolizei gesammelt wurden, oder generell alle Daten betroffen sind; da gibt es unterschiedliche Meinungen. Ihre Kommission hat sich mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung dazu entschlossen, an der ursprünglichen Fassung festzuhalten; hier gibt es keine Differenz zum Bundesrat. Der Bundesrat hat die Präzisierung "durch die BKP" in Artikel 11 Absatz 6 bloss versehentlich nicht aufgenommen. Aus der Botschaft ergibt sich aber ganz klar, dass er dies so gemeint hat. Wir werden aber wie gesagt hier die Diskussion über die einzige inhaltlich schwerwiegende Differenz führen können.

Insgesamt sind wir natürlich der Auffassung, dass wir das Gesetz nun in diesem Sinne bereinigen sollten, wie es die Mehrheit beantragt.