Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-03-17
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat am 4. Juli 2007 die Versorgungsgebiete für Radio und Fernsehen geografisch definiert. Im Anschluss daran hat das UVEK alle bisherigen Konzessionen gekündigt und insgesamt 54 neue Radio- und Fernsehkonzessionen mit Leistungsauftrag und teilweise auch mit Gebührenanteil ausgeschrieben. Gemäss dem RTVG kann bei derartigen Ausschreibungen eine öffentliche Anhörung durchgeführt werden. In der Botschaft ist dazu ausgeführt worden, eine solche Anhörung dürfte in der Regel vor der Erteilung von Konzessionen mit Gebührensplitting und von bedeutenden Konzessionen ohne Gebührenunterstützung angeordnet werden. Als interessierte Kreise sind mindestens die von einer Bewerbung betroffenen Kantone anzuhören. Die komplette Neuordnung der schweizerischen Radio- und Fernsehlandschaft rechtfertigt sicher eine breite Anhörung. Die Anhörung der Regionen bei Entscheidungen von grosser politischer, gesellschaftlicher und kultureller Bedeutung für den Kanton wurde vom Gesetzgeber so gewünscht und ist medienpolitisch auch sinnvoll. Wir müssen ja dann beim tatsächlichen Entscheid die Vernehmlassungsantworten der kantonalen Regierungen nicht zwingend respektieren, sondern wir sind in unserem Entscheid frei.