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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-03-17

Wortprotokoll

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 und den anschliessenden Initiativen sowohl der USA wie der Weltzollorganisation zur Erhöhung der Sicherheit der Lieferkette hat die EU beschlossen, ebenfalls aus Sicherheitsgründen ab 1. Juli 2009 die Pflicht zur Vorausanmeldung von grenzüberschreitenden Warentransporten im Verkehr mit Drittstaaten einzuführen. Diese gilt sowohl für die Einfuhr wie für die Ausfuhr. Die Vorausanmeldung beträgt für Hochseefracht 24 Stunden, für den Bahnverkehr 2 Stunden und für den Strassenverkehr 1 Stunde, sofern die Daten elektronisch vorhanden sind. Ausnahmen können im Rahmen von internationalen Abkommen vorgesehen werden.

Der Warenhandel zwischen der Schweiz und der EU belief sich im Jahr 2006 auf nicht weniger als 245 Milliarden Franken; davon waren 110 Milliarden Franken Exporte und 135 Milliarden Franken Importe. Damit ist die Schweiz der zweitgrösste Abnehmer von Waren aus der Europäischen Union. Dieser intensive Warenaustausch zwischen der Schweiz und der EU könnte durch die vorgesehene Voranmeldepflicht erheblich gestört werden. Zudem werden Verkehrsprobleme in den Grenzregionen befürchtet. Aus diesem Grund führt der Bundesrat nun seit dem 19. Juli 2007 Verhandlungen mit der EU-Kommission im Rahmen des Güterverkehrsabkommens vom 21. November 1990. Ziel der Schweiz ist es, durch die gegenseitige Anerkennung der Risikoanalyse und von weiteren Sicherheitsmassnahmen auf zusätzliche Warenkontrollen im bilateralen Handel Schweiz-EU gänzlich zu verzichten. Zurzeit werden mit der EU noch verschiedene Lösungsansätze diskutiert. Ein Durchbruch bei diesen Verhandlungen ist bislang noch nicht erfolgt. Inwiefern dann gegebenenfalls auch für den Regionalverkehr noch Sonderlösungen vorzusehen wären, das ist in der Tat noch ein wichtiger Gegenstand der laufenden Verhandlungen.