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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-17

Wortprotokoll

Es wurde in der Debatte verschiedentlich zum Ausdruck gebracht, dass die Vorlage zur 11. AHV-Revision eher bescheidene Ergebnisse gebracht habe. Diese Aussage ist zweifellos nicht falsch. Allerdings hat die Kommission sehr viel mehr Kleinarbeit geleistet, als das in der Endfassung auf der Fahne zum Ausdruck kommt. Man hat in einer Subkommission verschiedenste Flexibilisierungsmodelle geprüft und musste sich letztlich halt auch eingestehen, dass sie nicht dazu geeignet sind, die Probleme, die man eigentlich lösen wollte, auch zu lösen.

Das Modell mit den Erwerbsjahren als massgebendem Element ist kaum durchführbar. Zudem ist dazu zu sagen, dass es die Frauen stark benachteiligt. Die vorliegenden Modelle mit dem Ansatz des Einkommens sind sozialpolitisch auch fragwürdig und mit Mängeln versehen. Damit wird nicht nur die Leistung, verbunden mit dem kleinen Einkommen, begünstigt, sondern auch die Teilzeitarbeit. Die Nichterwerbstätigen werden mit diesen Modellen begünstigt. Es ist aus sozialpolitischer Sicht zu fragen, ob das der Sinn solcher Flexibilisierungsmodelle ist.

Immer wieder erwähnt werden jene, die körperlich strenge Arbeit leisten, die Handwerker. Ich kenne sie übrigens [PAGE 347] besonders gut, sie stehen mir nahe. Wenn Sie diese Flexibilisierungsmodelle ansehen, stellen Sie einmal fest, dass sie gar nicht so schlecht verdienen. Sie wären dann plötzlich in einer sehr "bescheidenen" Vorbezugssituation. Der Unterschied zwischen der vollen Kürzung und der etwas begünstigten Kürzung für diese Kategorie ist sehr klein.

Es ist eine Illusion, zu glauben, man könnte diesen Leuten mit solchen Modellen eine frühere Pensionierung ermöglichen. Dazu braucht es die branchenbezogenen Lösungen in der zweiten Säule. Das ist letztlich der Schlüssel zur Flexibilisierung - und nicht die AHV. Das ist die Einsicht, welche die Mehrheit aus der Vorberatung in der Kommission gewonnen hat. Darum ist man auch von diesen scheinbaren Lösungen, die hier vorgeschlagen werden, abgerückt. Es gibt in unserer Sozialpolitik keine grossen Ausbauschritte mehr. Man plante in den Sechziger-, Siebziger- oder auch Achtzigerjahren Massnahmen, die mit der Hoffnung verbunden waren, dass das Wachstum dann automatisch dazu führen werde, dass die gewünschten Leistungen auch finanziell gedeckt würden. Das ist heute nicht mehr realistisch.

Wenn hier die Zukunftsprognosen der Verwaltung und des Bundesrates angeprangert werden, dann muss man auch festhalten, dass die Prognosen der Gewerkschaften ja gar nicht so weit davon entfernt sind. Sie zeigen nämlich genau in die gleiche Richtung. Der einzige Unterschied zwischen diesen beiden Prognosen ist, dass sie etwa fünf Jahre auseinanderliegen. Darüber kann man sich streiten. Aber letztlich gestehen alle ein, dass in einigen Jahren die Kassen der AHV leer sein werden. Bei den Gewerkschaften ist es einfach fünf Jahre später, und wenn man von linker Seite - Herr Daguet - diese Berechnungen anprangert, die der Bundesrat gemacht hat, dann möchte ich darauf hinweisen, dass sie nicht von Herrn Couchepin stammen, sondern im Wesentlichen von Frau Dreifuss. Wenn Sie 2001 erwähnen, dann hat Frau Dreifuss diese Prognosen mit ihren Leuten erarbeitet.

Das Problem liegt doch darin, dass wir heute in unserem Land eine Soziallastquote von 29 Prozent des BIP haben. Vor 15 Jahren waren wir bei 21 Prozent, und die Prognosen zu unseren Sozialversicherungen zeigen, dass wir ohne Ausbauschritte in weiteren 15 Jahren irgendwo bei 33, allenfalls sogar bei 35 Prozent des BIP sind. Das sind die Lasten, die wir unserer Jugend übertragen. Das kann doch nicht die Zukunft sein.

Die gute Finanzlage der AHV wurde verschiedentlich angesprochen. Diese lässt sich damit begründen, dass zur richtigen Zeit die richtigen Massnahmen getroffen wurden. Wenn 1999 das Mehrwertsteuerprozent nicht eingezogen worden wäre, wenn nicht in zwei Schritten das Rentenalter der Frauen angehoben worden wäre und wenn nicht auch noch die Spielbankenerträge eingespiesen worden wären, dann kämen Sie in dieser Zeit auf weit über 20 Milliarden Franken weniger. Wenn wir das vom derzeitigen Fondsstand abziehen und dann noch die Schuld der IV mit einbeziehen, dann müssten wir eigentlich heute über Finanzierungen der AHV sprechen und nicht über neue Ausgaben. Das ist die Situation. Unter Einbezug dieser Entwicklung müsste man eigentlich darauf verzichten, Ausbauschritte vorzunehmen.

Das Dreisäulenmodell wurde auch verschiedentlich erwähnt. Das ist ein Erfolgsmodell unseres Landes; Herr Hofmann hat davon gesprochen. Es ist ein Erfolgsmodell, weil es volkswirtschaftlich ausgewogen ist. Es gibt einen Umlageverfahrensteil und einen Kapitaldeckungsverfahrensteil, was eine gewisse Ausgewogenheit hat, und das ist die Stärke. Staaten, die einseitig auf das Umlageverfahren gesetzt haben und in die gleiche Richtung wie Sie, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der linken Ratsseite, gehen wollten, haben in den letzten Jahren grosse Schwierigkeiten gehabt; sie mussten das Rentenalter generell erhöhen. Das haben wir mit einer guten Dreisäulenpolitik bisher vermeiden können. Darum sage ich: Dieser Dreisäulenpolitik ist Sorge zu tragen. In einer Phase, in der sich das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern in Richtung von immer mehr Rentnern verschiebt, sollte man das Umlageverfahren nicht ausbauen, sondern in erster Linie versuchen, dieses Umlageverfahren zu stabilisieren.

Zum Schluss noch zum Rückweisungsantrag und zum Nichteintretensantrag: Die Hoffnung, in einer 12. AHV-Revision einen grossen Wurf anstelle dieser eher einfachen Revision zu realisieren, ist mindestens mit Blick auf die vor drei oder vier Jahren gescheiterte 11. Revision ganz einfach nicht realistisch. Bei einer solchen Vorlage führen verschiedene Elemente zu einer kumulierten Gegnerschaft. In der 11. Revision ging es nicht nur um das Rentenalter der Frau; ein Teil stimmte dagegen, weil er die Flexibilisierung als ungenügend oder ungeeignet anschaute; auch dort gab es eine Gegnerschaft. Und der grosse Teil der Nein-Stimmenden aus dem bürgerlichen Lager war dagegen, weil die Witwenrente teilweise abgeschafft werden sollte; das ist ganz offensichtlich. Die kumulierte Gegnerschaft hat zu dieser deutlichen Ablehnung geführt.

Darum schlagen wir Ihnen heute eine transparente, nachvollziehbare Revision einfacher Art vor, die durchschaubar ist. Wir sind überzeugt, dass das bei der Bevölkerung eine Chance hat. Man kann natürlich auch warten, bis die AHV in so grossen Schwierigkeiten ist, dass der Druck gross genug ist, um zu Revisionsschritten zu kommen. Wir von der Mehrheit beantragen Ihnen, dass man hier einmal einen kleinen Schritt in die richtige Richtung macht und sich keinen Illusionen hingibt.

Ich möchte Sie also bitten, auf die 11. AHV-Revision einzutreten, auf die Vorlage mit der Vorruhestandsregelung nicht einzutreten und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

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