Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-17
Wortprotokoll
Es ist die Tugend eines Parlamentes, pragmatische, kurz- und mittelfristig gedachte Entscheide schnell zu fällen, vertiefte und langfristige Grundsatzentscheide hingegen weniger schnell zu fällen. Bundesrat Couchepin hat uns 2005 eine AHV-Revision unterbreitet, die zur ersten Kategorie gehört. Er wollte die schnelle Einführung von zwei Anpassungen, die so, wie sie konzipiert waren, vom Volk problemlos hätten angenommen werden können: Diese umfassten die Gleichbehandlung von Mann und Frau und die Erleichterung der Frühpensionierung für die sozial Schwächsten. Das Parlament hätte die Möglichkeit gehabt, die Vorlagen innerhalb von sechs Monaten zu verabschieden, ein Referendum hätte wahrscheinlich niemand lanciert, die Revision wäre jetzt in Kraft, die Vorbereitungen für die 12. AHV-Revision, die die Konsequenzen des Babybooms der Fünfziger- und Sechzigerjahre behandeln würde, hätte beginnen können. In der SGK hat man es aber anders gewollt, man wollte grundsätzlichere Entscheide. So hat man überlegt, gekämpft, sistiert, weiter überlegt und weiter gekämpft. Eine Grundsatzrevision ist aber auch nach drei Jahren nicht entstanden. Die pragmatische Reform ist zu einem Reförmchen geworden - dies zudem nur mit Stichentscheid. Das bedeutet, dass die Revision als Reform oder als Reförmchen noch ein paar Jahre im Parlament herumliegen wird.
Inzwischen ist die Zeit, die das Parlament für schnelle pragmatische Anpassungen der AHV zur Verfügung gehabt hat, leider verstrichen. Die Arbeiten an der Grundsatzrevision bezüglich der Konsequenzen des Babybooms der Fünfziger- und Sechzigerjahre müssen beginnen. Aufgrund dieser bitteren Vorstellungen schlagen wir Liberalen vor, direkt zur Grundsatzrevision der AHV überzugehen und auf das Reförmchen zu verzichten. Wenn wir hier im Nationalrat so entscheiden werden, wie wir Liberalen es wünschen, müssen wir auch auf die Logik verzichten, die in den vergangenen drei Jahren um sich gegriffen und die Reform paralysiert hat. Die Grundsatzrevision der AHV setzt die Bereitschaft voraus, sie aufgrund neuer, zukunftsgerichteter Ideen zu konzipieren, die der demografischen Entwicklung unserer Gesellschaft Rechnung tragen. Etwas mehr Fantasie ist geboten, statt dass wir einfach weitermachen wie bisher.
Unser Dreistufenmodell zur Flexibilisierung des Pensionierungsalters sieht Folgendes vor: eine echte Flexibilisierung des Übergangs vom Arbeitsleben in die Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren; den Verzicht, das Pensionierungsalter als faktische Grenze anzusehen - man soll es nur als Bezugsgrösse für die Berechnung der Renten nutzen -; die Einführung von Anreizen zum Verbleib in der Arbeitswelt statt zur Frühpensionierung, insbesondere eine erhebliche Erhöhung der AHV-Rente für diejenigen, die Voll- oder Teilzeit weiterarbeiten wollen; die Einführung von Anreizen für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen, und insbesondere die Korrektur der heutigen Fehlanreize, z. B. in der zweiten Säule; den Verzicht auf das Konzept der sozialen Abfederung, dafür die Möglichkeit, ab 62 Jahren Teilzeitarbeit zu leisten, kombiniert mit einer ungekürzten Teilrente. Ziel der Reform soll es deshalb sein, dass die AHV mit der Möglichkeit des Verbleibs der Arbeitnehmer in der Arbeitswelt eine solidere Basis erhält und dass mit der Möglichkeit, Teilzeitarbeit zu leisten, der Beanspruchung bestimmter Berufsgruppen Rechnung getragen wird.
Unterstützen Sie unseren Rückweisungsantrag, haben Sie den Mut, anzuerkennen, dass ein Reförmchen nicht genügt, um das Vertrauen der Schweizerinnen und Schweizer in die AHV zu stärken. Dazu braucht es eine echte Reform, eine Reform, bei der das Rentenalter tatsächlich flexibilisiert wird. In diesem Parlament wurde ein Vorstoss einstimmig angenommen, der genau das verlangt. Wiederholen wir unsere Willensäusserung mit einem klaren Auftrag an den Bundesrat.