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Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2008-03-17

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-17

Wortprotokoll

Die AHV ist das zentrale Sozialwerk der Altersvorsorge. Dank des Dreisäulensystems mit der AHV als Basisvolksversicherung, mit Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistungen konnte Armut im Alter weitgehend eliminiert werden. Ganz anders sieht es heute bei Familien der erwerbstätigen Bevölkerung aus. Diese Realität gilt es bei der laufenden Diskussion zu berücksichtigen.

Die Finanzierung der AHV ist im Moment gesichert. Die aktuelle Rentnergeneration hat nichts zu befürchten. Wir müssen nun aber in die Zukunft schauen und dafür sorgen, dass die AHV auch in Zukunft gesichert sein wird. Prognosen sind schwer zu stellen, ist die finanzielle Situation der AHV doch von verschiedenen Faktoren abhängig wie wirtschaftliche Entwicklung, AHV-Lohnsummen, Anzahl Beitragszahlende, Anlagesituation auf den Finanzmärkten, Familienpolitik bzw. Kinderzahl sowie natürlich die Demografie. Immerhin, die demografische Entwicklung ist vorhersehbar. Wir haben das Glück, bei guter Gesundheit immer älter zu werden. Das heisst anderseits, dass immer weniger Beitragszahlende immer mehr Rentnerinnen und Rentner finanzieren müssen.

Wir haben heute eine rund sieben Jahre längere Lebenserwartung als bei der Einführung der AHV, welche 1948 das Rentenalter für Mann und Frau bei 65 Jahren festgelegt hatte. Auf jeden Fall ist es müssig, über Prognosen zu streiten. Irgendwann in Zukunft - egal ob es 2015 oder 2020 sein wird - werden wir einen negativen AHV-Fondsbestand [PAGE 335] haben, sofern wir nicht rechtzeitig Massnahmen einleiten. Bei dieser Ausgangslage liegt die Volksinitiative "für ein flexibles AHV-Alter" ziemlich quer in der Landschaft. Sie fördert die Aufgabe der Erwerbstätigkeit mit 62 Jahren. Bis zu einem derzeit aktuellen Einkommen von 120 000 Franken soll jemand bereits mit 62 Jahren eine ungekürzte Rente erhalten. Das ist - abgesehen von den Kostenfolgen - ein falscher Ansatz, müssen wir doch die Menschen motivieren, länger zu arbeiten, und nicht, früher in Pension zu gehen.

Zum Zweiten definiert die Initiative den bedingungslosen Anspruch auf die Altersrente mit 65 Jahren in der Verfassung, was von der Rechtshierarchie her, aber auch materiell falsch ist. Wir wissen, dass wir in wenigen Jahren einen Mangel an Arbeitskräften haben werden. Die Menschen sollen daher motiviert werden, länger zu arbeiten. In Europa wird über eine Erhöhung des Rentenalters diskutiert. Die deutsche Regierungskoalition hat zum Beispiel eine Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre mit einer Übergangsfrist von 2012 bis 2029 beschlossen.

Wir sollten hingegen auf die 11. AHV-Revision eintreten und sie zu einem Abschluss bringen. Kernstück der Vorlage ist die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Die Flexibilisierung mit versicherungstechnischen Folgen wird betreffend Vorbezugs- und Aufschubsregelung erweitert. Der zentrale Streitpunkt ist die Frage der Abfederung der Flexibilisierung bei Artikel 40ter. Insbesondere aus referendumspolitischen Gründen werden wir für spezielle Personenkategorien eine Abfederung vorsehen müssen.

Etwas Mühe habe ich mit der Position der FDP-Fraktion, welche die Vorlage ihres Bundesrates an den Absender zurückschicken will. Dabei bringt gerade die 11. AHV-Revision mit einer Flexibilisierung, einer freisinnigen Forderung, einen Schritt in die richtige Richtung. Der grosse Wurf oder die Grundsatzrevision, wie sie von Herrn Pelli verlangt wird, wird auch bei der AHV nicht gelingen. Wie die Erfahrung zeigt, ist im Sozialversicherungsbereich schon jeder kleine Schritt oder jedes "Reförmchen", wie es Herr Pelli nennt, eine schiere Herkulestat. Neben dem Reformstau in den anderen Sozialversicherungen haben wir auch bei der AHV seit zehn Jahren einen Stillstand. Rückweisung nützt nichts, bewahrt den Bundesrat höchstens vor einer Abstimmungsniederlage, weil eigentlich allen klar ist, dass eine reine Abbauvorlage vor dem Volk keine Chance hat. Wir sollten den Fehler, den wir vor vier Jahren gemacht haben, daher nicht wiederholen. Nicht einmal die SVP-Basis hat damals der 11. AHV-Revision zugestimmt. Wir müssen daher eine abgefederte Flexibilisierung für spezielle Personenkategorien vorsehen.

Mit der CVP-Fraktion bin ich klar für ein Nein zur Initiative und für ein Eintreten auf die 11. AHV-Revision.