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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-12-11

Wortprotokoll

Ich beantworte die beiden Fragen zu den Swisscom-Immobilienpaketen zusammen. Zunächst erinnere ich daran, dass der Bund auch als Mehrheitsaktionär nur über die im Aktienrecht vorgesehenen Kontrollrechte verfügt. Das Aktienrecht erlaubt es dem Aktionär nicht, auf Geschäfte, die in der abschliessenden Kompetenz des Verwaltungsrates oder der Geschäftsleitung liegen, Einfluss zu nehmen.

Der vorgesehene Immobilienverkauf fällt zweifelsohne in diesen Kompetenzbereich. Der Bund will und kann der Swisscom deshalb nicht vorschreiben, mit welchen Investment-Häusern das Unternehmen zusammenarbeiten soll. Dennoch kann hier in Übereinstimmung mit der Swisscom festgehalten werden, dass die Firmen J. P. Morgan in London und Atag Ernst & Young in Zürich ihr Mandat im Rahmen eines Wettbewerbes zwischen verschiedenen nationalen und internationalen externen Beratern erhielten. J. P. Morgan hat die Verantwortung für das Projektmanagement sowie für das Auktionsverfahren, die Atag wirkt als Immobilienfachberater. Der Bund überwacht den Ablauf dieser Veräusserungen nicht speziell. Das heisst nicht, dass es keinerlei Kontakte geben würde, Kontakte z. B. bezüglich der Interessen von Städten oder Gemeinden an Immobilien, die an besonders zentral oder sonstwie wichtig gelegenen Stellen liegen. Dass deren Interessen auf Intervention des Bundes irgendwie berücksichtigt werden können, habe ich hier auch in früheren Fragestunden schon ein paarmal bejaht. Aber die Vorbereitungsarbeiten für den Verkauf obliegen der Geschäftsleitung der Swisscom; die Kontrolle der Geschäftsleitung obliegt dem Verwaltungsrat.

Die Firma J. P. Morgan wurde im Rahmen eines von der Geschäftsleitung der Swisscom durchgeführten Wettbewerbs ausgesucht. Der Bund spielt lediglich die Rolle eines gewöhnlichen Aktionärs.

Angesichts der bereits dargelegten aktienrechtlichen Zuständigkeitsordnung ist keine "starke Begleitung" - wie das der Fragesteller fordert (Frage 2) - dieser Veräusserungen durch den Bund vorgesehen. Der von J. P. Morgan geführte transparente Offertprozess stellte sicher, dass alle Interessenten mit nachgewiesener Kaufpotenz unter Einhaltung der Ausschreibungskonditionen und Termine eine Offerte einreichen konnten.

Die Zahl der Interessenten kann nicht bekannt gegeben werden, da es sich um eine Auktion handelt. Solvente Bieter dürfen und sollen sich an die Swisscom wenden. Der Verwaltungsrat entscheidet voraussichtlich Anfang 2001 über die Veräusserung. Grundsätzlich soll der Immobilienbereich als Paket verkauft werden, aber es ist dennoch nicht ausgeschlossen, dass zum Beispiel auch interessierte Standortgemeinden Einzelobjekte erwerben können.

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