Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-18
Wortprotokoll
Die Mehrheit beantragt Ihnen hier, den Grundsatz der zweijährlichen Anpassung der Renten aufgrund der Lohn- und Preisentwicklung beizubehalten. Die Ausnahme, die neu ins Gesetz aufgenommen werden soll, betrifft die Anpassung, wenn der Ausgleichsfonds unter 70 Prozent einer Jahresausgabe fällt. Wenn er über diesen 70 Prozent liegt, erfolgt die Rentenanpassung, wie gesagt, alle zwei Jahre und bei einer Lohn- und Preisentwicklung über 4 Prozent sogar alle Jahre. Bei einem Stand des Ausgleichsfonds unter 70 Prozent erfolgt eine Anpassung dann nur noch bei einem Anstieg des Mischindex von über 4 Prozent.
Es kann also durchaus sein, dass das in einem Jahr der Fall ist - mindestens theoretisch. Es dürfte, wie man sieht, wenn man die Neunzigerjahre betrachtet, aber auch möglich sein, dass dann vier oder fünf oder vielleicht noch mehr Jahre vergehen, bis in diesem Fall eine Rentenanpassung passiert. Aber die Gewichtung dieses Antrages bzw. dieser Massnahme darf nicht überbewertet werden, weil gemäss der in der Eintretensdebatte von der Minderheit vorgebrachten Meinung ja überhaupt keine Gefahr besteht, dass der AHV irgendetwas Schlechtes passiert. Man sagt, es sei alles gesichert. Das ist aus der Sicht der Mehrheit natürlich nicht so, der AHV-Fonds kann relativ schnell unter diese Marke von 70 Prozent sinken. Nur mit besonderen Massnahmen wurde ja erreicht, dass der unter 100 Prozent gesunkene Fonds, obwohl es im Gesetz steht, bis heute wieder etwas aufgefangen werden konnte.
Die Mehrheit geht davon aus, dass die nötigen Massnahmen dann auch getroffen werden, wenn dieser Druck - unter 70 Prozent - da ist. Die Minderheit II glaubt, dass trotz dieser 70-Prozent-Marke eine Notbremse einbezogen werden soll und dass eben der Bundesrat bei einem Fonds-Bestand von unter 45 Prozent zwingend Massnahmen vorschlagen muss; der Gesetzgeber soll also sagen, es seien zwingend Massnahmen vorzuschlagen. Die Mehrheit ist der Meinung, dass dieser Einschub nicht nötig sei. Man muss noch darauf hinweisen, dass der Bundesrat in Absatz 4 einmal vorgeschlagen hat - das ersehen Sie aus der Fahne -, dass die Rentenanpassung ganz ausgesetzt wird, wenn der Ausgleichsfonds unter 45 Prozent sinkt. Die Mehrheit verzichtet explizit auf diese doch sehr ausserordentliche Massnahme und sagt, so etwas dürfe nicht geschehen. Das ist immerhin auch noch zu erwähnen.
Der Antrag Rechsteiner Paul wurde in der Kommission mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt, und der Antrag der Minderheit I wurde ebenfalls klar abgelehnt.