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Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-18

Wortprotokoll

Herr Fasel hat auf die Bedeutung dieses Teils der Vorlage hingewiesen. Wir sind nun wirklich beim eigentlichen Kernstück der Vorlage. Wir haben gestern eine lange und ausführliche Debatte darüber gehört, warum Frühpensionierungen für Menschen wichtig sind. Wir alle, die wir im Leben mit Berufstätigen und Angestellten zu tun haben, wissen auch, dass es in den meisten Fällen nicht darum geht, dass die Menschen, die sich vorzeitig pensionieren lassen, einfach zu faul sind, um weiterzuarbeiten, sondern in sehr vielen Fällen geht es darum, dass sich die Menschen zurückziehen, weil sie gesundheitlich angeschlagen sind.

Wenn es nun also um die Ausmarchung der verschiedenen Minderheitsanträge geht, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen den einzelnen Anträgen sichtbar zu machen. Eigentlich ist das fast nicht möglich ohne eine grafische Darstellung. Wir hatten in der Kommission die Möglichkeit, die Kostenunterschiede zwischen den verschiedenen Minderheitsanträgen grafisch darstellen zu lassen. Leider haben wir hier diese Möglichkeit nicht. Es wäre sicher auch für Sie sehr hilfreich, wenn Sie das vor sich sehen könnten.

Unser Minderheitsantrag unterscheidet sich von den anderen im Wesentlichen darin, dass mit diesem Antrag nicht nur Arbeitnehmende mit kleinem Einkommen von einer verminderten Kürzung profitieren können, sondern auch solche mit einem mittleren Einkommen. Die Einkommensgrenze ist bei uns bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 92 820 Franken gesetzt, das heisst, wer darunter ist, profitiert von gekürzten Kürzungssätzen; wer darüber ist, hat mit der versicherungstechnischen Kürzung zu rechnen.

Was heisst das nun konkret? Mit unserem Antrag soll in Zukunft eine Person mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von zum Beispiel 60 000 Franken, die sich mit 62 Jahren aus dem Arbeitsleben zurückziehen will oder muss, eine monatliche Kürzung der AHV-Rente von 70 Franken in Kauf nehmen müssen. Heute muss die gleiche Person eine Kürzung von etwa 400 Franken in Kauf nehmen. Wenn Sie diese beiden Zahlen einander gegenübergestellt sehen, dann wissen Sie, dass das ein grosser, ein beträchtlicher Unterschied ist. Zu bedenken ist auch immer noch, dass die Kürzung lebenslänglich erfolgt und nicht nur für die Zeit des Vorbezugs gilt. Sagen lässt sich auf jeden Fall Folgendes: Mit dem Modell, das meine Minderheit vorschlägt, sind die Kürzungssätze insgesamt niedriger, und es profitieren auch, wie schon gesagt, Arbeitnehmende mit mittlerem Einkommen von weniger hohen Kürzungssätzen. Klar ist auch, das geben wir offen zu, dass dieses Modell von allen Minderheitsanträgen das teuerste ist. Investiert werden soll nicht nur die Einsparung, die durch die Erhöhung des Frauenrentenalters erzielt wird, sondern es soll zusätzlich noch Geld investiert werden, nämlich 800 Millionen Franken.

Wie wir schon gestern in der Eintretensdebatte gehört haben, entspricht es einem Bedürfnis von vielen Arbeitnehmenden - Sie haben das übrigens gestern auch in einem sehr guten Beitrag von "10 vor 10" sehen können -, vorzeitig in den Ruhestand gehen zu können. Der Antrag der Minderheit II kommt der Forderung der Initiative am nächsten. Es ist nämlich nicht so, dass nur Arbeitnehmende mit kleinen Einkommen vorzeitig in den Ruhestand treten möchten, sondern es ist auch das Personal mit mittleren Einkommen, zum Beispiel Pflegepersonal, zum Beispiel Beschäftigte in Verkehrsbetrieben, zum Beispiel Beschäftigte im Detailhandel oder andere Berufskategorien mit mittleren Einkommen. Je tiefer die Einkommen sind, umso grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine zweite Säule fehlt oder nur in einem kleinen Mass vorhanden ist. Wenn dann die AHV-Rente noch gekürzt wird, sehen diese Versicherten - und es handelt sich hier sehr oft um Frauen - im Alter existenziellen Nöten entgegen. Ergänzungsleistungen sind eine schlechte Alternative zu einer existenzsichernden Rente. Es macht für die Betroffenen einen grossen Unterschied, wenn sie ihre Existenz sichern können, ohne auf ein Amt gehen zu müssen und ohne um Unterstützung bitten zu müssen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit II Ihre Stimme zu geben.

Schenker Silvia · Nationalrat · 2008-03-18 | Lexipedia | Lexipedia