Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-03-18
Wortprotokoll
Der Ständerat hat dem Antrag der Einigungskonferenz, die Destabilisierungsgeräte in die Liste der zugelassenen Waffen aufzunehmen, soeben zugestimmt. Meines Erachtens wäre es nicht gerechtfertigt, dieses Gesetz wegen der Kontroverse um die Destabilisierungsgeräte zum Scheitern zu bringen. Wir brauchen dieses Gesetz - ich habe bereits darauf hingewiesen - vor allem aus zwei Gründen: Diese Gesetzesvorlage ist auf Anstoss der Kantone hin ausgearbeitet worden. Die Kantone wünschen eine klare, vereinheitlichte gesetzliche Grundlage für die Zwangsanwendung, bei der sie im Auftrag der Bundesbehörden tätig werden. Zudem brauchen wir dieses Gesetz für den Bundessicherheitsdienst, der zurzeit über keine genügende gesetzliche Grundlage für die Zwangsanwendung verfügt.
Nachdem der Ständerat entschieden hat, möchte ich mich insbesondere an jene von Ihnen wenden, die Bedenken haben, diese Destabilisierungsgeräte ins Gesetz aufzunehmen. Folgendes möchte ich noch einmal klar festhalten: Der Einsatz von Destabilisierungsgeräten ist bei Ausschaffungen auf dem Luftweg ausgeschlossen. Destabilisierungsgeräte sind eine Alternative zu den Schusswaffen und können namentlich gegen Personen eingesetzt werden, die sich oder andere Personen an Leib und Leben schwerwiegend gefährden. Wir legen grossen Wert auf die Ausbildung von Personen, welche Waffen einsetzen dürfen. Auf der Stufe der Verordnung wird dies klar zum Ausdruck gebracht werden. Zudem wird der Verordnungsentwurf den Kommissionen beider Räte zur Stellungnahme zugestellt.
Solange der Bund den Waffeneinsatz nicht regelt - und das tut er heute nicht -, ist das kantonale Recht anwendbar; somit bestimmen also auch die Kantone die Einsatzmittel. Mit diesem Gesetz regelt der Bund den Waffeneinsatz klar auch für Situationen, wo Kantone im Auftrag des Bundes tätig werden. Ich möchte es noch einmal betonen: Bei Ausschaffungen auf dem Luftweg wird der Einsatz von Destabilisierungsgeräten ausgeschlossen sein. Wir werden in der Verordnung klar regeln - und das Ihrer Kommission auch zur Stellungnahme zustellen -, wo und unter welchen Bedingungen der Taser eingesetzt werden kann. Ich denke, in der Verordnung kann dann auch verschiedenen Bedenken, die geäussert wurden, Rechnung getragen werden.
Vielleicht noch zum heutigen Gebrauch des Tasers, weil auch auf den Gebrauch in den Kantonen hingewiesen wurde: In acht Kantonen und zwei Städten wird der Taser heute zum Einsatz gebracht. Die Kantone und die Städte tun das sehr verantwortungsvoll, wie das die Praxis zeigt. Ich denke, dass man also hier keine Bedenken haben muss.
Die Alternative zum Beschluss des Ständerates und zum Antrag der Einigungskonferenz wäre es gewesen, vorerst beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben und die Destabilisierungsgeräte allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt ins Gesetz aufzunehmen, wie ich es in Ihrem Rat auch vertreten habe. Aber ich kann auch mit dem Entscheid des Ständerates leben.