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Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2008-03-18

Wortprotokoll

Herr Fluri hat gesagt, dass Sie ein Gesetz gefährden würden, wenn Sie jetzt dem Antrag der Minderheit folgten. Ja gut, das können wir auch der Einigungskonferenz sagen. Sie gefährden willkürlich ein Gesetz, indem Sie ein fragwürdiges Instrument - gegen den Bundesrat notabene! - in diesem Gesetz festhalten wollen.

Halten wir fest: Ursprünglich war dieser Taser in der bundesrätlichen Vorlage nicht vorgesehen - selbst der damalige Bundesrat Blocher wollte ihn nicht! Es gab eine Eigendynamik in diesem Hause, von welcher sich der Ständerat schlussendlich hat anstecken lassen. Dieser Taser ist ein unverhältnismässiges Instrument polizeilicher Gewalt. Das Instrument ist aber nicht nur unverhältnismässig, sondern auch nicht erprobt, weswegen es gefährlich ist. Es ist potenziell gefährlich. Der Beweis der Ungefährlichkeit liegt beim Staat; das ist immer die gleiche Diskussion. Wir müssen ganz klar zur Kenntnis nehmen: Die Gegner des Tasers haben nicht zu beweisen, dass der Taser übermässig gefährlich ist, sondern der Staat hat zu beweisen, dass mit dem Taser ein Mittel angewendet wird, das im Rahmen des Evaluierten verhältnismässig und tragbar ist. Genau dieser Beweis wurde bislang nicht erbracht; es wurde gar keine hinreichende Evaluation durchgeführt.

Nun hat jemand die Frage aufgeworfen: Ja, was passiert, wenn wir jetzt Nein sagen? Darauf sagt Herr Fluri: Dann gefährden wir ein wichtiges Gesetz. Hierzu muss ich zwei Sachen sagen. Es gibt ein polizeiliches Missverständnis. Die polizeilichen Einsatzmittel und -berechtigungen gehen meistens ohne Gesetz weniger weit als mit Gesetz. Es ist ein tiefer Irrtum vieler Polizeistellen, die meinen, es sei alles erlaubt, wenn sie kein Gesetz hätten. Das Gegenteil ist der Fall. Ohne gesetzliche Ermächtigung ist nicht einmal der Gebrauch einer Schusswaffe erlaubt. Sie können also nicht argumentieren, dass dieses Gesetz a priori im Interesse jener sei, welche die polizeilichen Befugnisse einschränken wollen. In einem gewissen Sinn könnte genau das Gegenteil der Fall sein.

Nun sind wir ja nicht unvernünftig. Das heisst, wenn Sie der Meinung sind, dieses Gesetz sei so wichtig, dann stimmen wir jetzt über den Taser ab. Das Gesetz ist somit vom Tisch, und dann bringen Sie in der nächsten Session das gleiche Gesetz, wenn es Ihnen so am Herzen liegt, ohne den Taser - wenn es Ihnen wirklich um dieses Gesetz geht. Ich habe aber langsam den Verdacht, Ihnen gehe es vor allem um den Taser, Ihnen gehe es vor allem um eine Machtprobe, um einen Härtetest bezüglich genau dieses polizeilichen Mittels. Dies ist nicht angebracht. Der Nationalrat nimmt damit eine Verantwortung auf sich, die er gar nicht tragen kann, weil er etwas einführen will, das auch technisch und in seinen Folgen nicht genügend evaluiert und erprobt ist. Ich hoffe, Frau Bundesrätin, der Bundesrat hat den Mut und bleibt bei seiner ursprünglichen Position, denn ich wüsste nicht ein "My" eines Argumentes, wonach sich zwischen dem Erlass der Botschaft und heute diesbezüglich etwas geändert hätte.