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Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-18

Wortprotokoll

Beim Zwangsanwendungsgesetz hatten wir in der Einigungskonferenz noch eine Differenz zu behandeln. Die Einigungskonferenz hat mit 17 zu 9 Stimmen beschlossen, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen und den Taser einzuführen. Die Gesamtabstimmung hat das Gesetz dann mit 17 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung passiert. Wir empfehlen Ihnen selbstverständlich, diesen Mehrheitsantrag anzunehmen. Der Ständerat hat soeben, entgegen seiner früheren Meinung, mit 26 zu 13 Stimmen entschieden, sich uns anzuschliessen.

Im Rahmen der Differenzbereinigung besteht immer die Gefahr, dass ein Punkt bei einem Gesetz zur Schicksalsfrage emporstilisiert wird, der es eigentlich gar nicht verdienen würde. Ich möchte jetzt auch diejenigen, die sich bisher immer ganz klar gegen den Taser ausgesprochen haben, bitten, die Angelegenheit zu relativieren. Es gibt den Taser seit einigen Jahren in verschiedenen Kantonen und verschiedenen Städten bei verschiedensten Polizeikorps. Es sind keine nachteiligen Auswirkungen auf den Gesundheitszustand der jeweils Betroffenen bekannt. Die anwendenden Polizisten müssen den Taser an sich selbst ausprobiert haben. Es braucht spezielle Bewilligungen seitens der Polizeikommandos.

Im Rahmen der Einigungskonferenz hat auch zur Diskussion gestanden, ob man eine Evaluation dieses Instrumentes ins Gesetz einbauen will oder nicht. Ein entsprechender Antrag ist abgelehnt worden. Es wird uns aber nichts daran hindern, nach einigen Jahren von der Verwaltung einen Erfahrungsbericht über die Auswirkungen des Gebrauchs des Tasers zu verlangen.

Aufgrund der Zusicherung, dass diese Waffe z. B. nicht bei Rückführungen auf dem Luftweg eingesetzt werden wird, und der Möglichkeit einer späteren Evaluation bitte ich doch auch die bisherigen strikten Gegner dieses Instrumentes, sich die Sache noch einmal zu überlegen, den Gesamtzusammenhang des Zwangsanwendungsgesetzes in den Vordergrund zu stellen und dem Antrag der Mehrheit der Einigungskonferenz entsprechend dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.