Borer Roland F. · Nationalrat · 2008-03-18
Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-18
Wortprotokoll
Ich spreche wie die Vorrednerin auch zu Artikel 3 Absatz 1, Artikel 21 Absatz 1 und zu den Übergangsbestimmungen Buchstabe b. Die SVP-Fraktion wird geschlossen die Kommissionsmehrheit unterstützen. Dies hat verschiedene Gründe; ein Grund ist der, dass die Finanzlage der AHV - ich spreche von der mittel- und langfristigen Finanzlage - nicht so gesichert ist, wie man das jetzt darzustellen versucht.
Ich möchte an dieser Stelle aber auch darauf hinweisen, dass bei der Schaffung der AHV gleiches Rentenalter galt. Es galt damals sowohl für Frauen als auch für Männer das Rentenalter 65. Vielleicht habe ich etwas nicht mitbekommen, aber es ist mir neben der Schweiz im Moment kein weiteres Land bekannt, in welchem unterschiedliche Rentenalter bezüglich Geschlecht gemacht werden, in welchem also unterschieden wird zwischen Frau und Mann bezüglich des Eintrittes ins Rentenalter. So gesehen ist es doch zumindest nicht ganz korrekt, wenn man jetzt nach aussen sagt, man wolle auf dem Buckel der Frauen die AHV finanzieren.
Die SVP-Fraktion schätzt die Arbeit der Frauen. Wir stehen dazu, dass die Frauen in unserer Gesellschaft einen sehr, sehr wichtigen Faktor darstellen, einen sehr, sehr wichtigen Part übernehmen - sei es im Bereich der unentgeltlichen Arbeit, sei es im Bereich der Kindererziehung und vieles andere mehr. Wir sind auch der Meinung, dass man, wenn man alles aufrechnet, unter Umständen anerkennen muss, dass gesamthaft gesehen die Leistungen der Frauen in der Gesellschaft über den Leistungen der Männer stehen. Das sage ich auch als Mann; dazu stehe ich.
Wenn man aber jetzt auf der anderen Seite sagt, dass mit dieser AHV-Revision die Frauen bezüglich der AHV schlechtergestellt würden, dann hat man doch ein wenig einen einseitigen Blick auf die Tatsachen. Es stimmt: Man will in dieser Revision das Frauenrentenalter anheben, auch auf 65. Ich möchte darauf hinweisen, dass hier die Gleichstellung noch keine Benachteiligung der Frau wäre. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Frauen in unserer Gesellschaft, warum auch immer, meistens länger Renten beziehen als Männer, weil nämlich nach Erreichen des Rentenalters die Männer früher sterben als die Frauen. Ich möchte gleichzeitig auch darauf hinweisen, dass 60 Prozent der ausgeschütteten AHV-Renten an Frauen und nur 40 Prozent an Männer gehen. Ich möchte an der gleichen Stelle darauf aufmerksam machen, dass die Leistungen für Witwen 1,5 Milliarden Franken pro Jahr ausmachen, die Leistungen für Witwer, also an den männlichen Part, hingegen nur 30 Millionen Franken - 1,5 Milliarden zu 30 Millionen Franken! Wir haben nichts dagegen; wir haben auch nichts gegen die Ungleichbehandlung, wie ich sie jetzt genannt habe.
Ich möchte zum Schluss noch auf Folgendes hinweisen: Die durchschnittliche monatliche Männerrente ist im Schnitt 50 Franken tiefer als die Frauenrente. Die durchschnittliche Frauenrente beträgt plus/minus 1770 Franken, die durchschnittliche Männerrente beträgt 1720 Franken.
Aus all diesen Gründen bitten wir Sie, hier einer vernünftigen Lösung zuzustimmen - mit den Vorteilen, die wir überzeugt den Frauen weiterhin zukommen lassen. Stimmen Sie hier aber dem gleichen Rentenalter von 65 Jahren zu.