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Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2008-03-18

Wortprotokoll

Mit unseren Minderheitsanträgen zu den Artikeln 3, 5 und 21 beantragen wir, in dieser Revision auf die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre zu verzichten. Warum? Die Mehrheit von Ihnen hat nun mit den Beschlüssen zu Artikel 40 entschieden, kein sozial abgefedertes Flexibilisierungsmodell, das diesen Namen auch verdient, in die 11. AHV-Revision aufzunehmen. Sie hat somit beschlossen, 620 Millionen Franken jährlich voll auf Kosten der Frauen dieses Landes einzusparen. Denn sie sollen mit einer Erhöhung des Rentenalters ein weiteres Mal zu Einsparungen in der AHV beitragen und nichts dafür bekommen. Dies ist inakzeptabel und unbegreiflich. Denn genau diesen Fehler haben Sie bereits vor vier Jahren in der ersten Auflage der 11. AHV-Revision gemacht und damit in der Volksabstimmung verloren. Nun stehen wir am selben Punkt. Immer noch wird nicht anerkannt, dass Frauen immer noch den Hauptanteil der unbezahlten Haus- und Erziehungsarbeit leisten, ferner wird auch die Tatsache nicht anerkannt, dass noch immer sehr grosse Unterschiede zwischen Frauen- und Männerlöhnen bestehen. Dem wird nicht Rechnung getragen. Frauen sind auch [PAGE 370] sozialversicherungsrechtlich immer noch schlechtergestellt. Hier ist nichts von Gleichstellung und Chancengleichheit zu sehen. Warum also ausgerechnet in der AHV mit der Heraufsetzung des Rentenalters für Frauen beginnen?

Kein höheres Frauenrentenalter ohne sozial flexibles AHV-Alter! Diese klare Botschaft haben Sie gestern von Frauen auf dem Bundesplatz gehört. Dahinter steht ein breites Frauenbündnis, das eine Million Frauen dieses Landes vertritt. An ihrer Pressekonferenz haben auch die CVP-Frauen deutlich gemacht, dass sie eine 11. AHV-Revision wollen, aber keine Erhöhung des Frauenrentenalters akzeptieren würden ohne sozial abgefederte Flexibilisierung.

Es ist also klar, was wir nach Ihren Entscheiden von vorhin nun tun müssen: Das Rentenalter der Frauen von 64 Jahren wird in dieser Revision nicht angetastet. Denn noch einmal: kein höheres Frauenrentenalter ohne ein sozial flexibles AHV-Rentenalter mit einem Modell, das diesen Namen auch verdient.

Unterstützen Sie bitte die Minderheit hier bei Artikel 3; das gilt auch für die Artikel 5 und 21.