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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-19

Wortprotokoll

Was haben wir heute eigentlich für ein Geschäft vor uns? Faktum ist, dass wir gegenüber Verkehrsdelikten zwei verschiedene Sanktionssysteme haben: Erstens wird gebüsst, wer eine Verkehrsregel übertritt - bei schweren Übertretungen kommt er gar vor Gericht -; zweitens wird jedes Mal geprüft, ob bei schweren oder bei mittelschweren Verkehrsregelverstössen allenfalls eine Administrativmassnahme notwendig sei. Das sind die zwei Bereiche, die bei Strassenverkehrsgesetz-Übertretungen und Strassenverkehrsgesetz-Delikten zum Zuge kommen.

Es geht hier nur um die administrativen Massnahmen, die zum Ziel haben, die Lenker, die sich im Verkehr nicht bewähren, allenfalls entsprechend nachzuschulen, mit einem Führerausweisentzug zu warnen, und um Massnahmen, die zum Ziel haben, die notwendigen Vorkehren zu treffen, wenn die Lenker nicht fähig sind, sich im Verkehr korrekt zu verhalten. Das sind die Administrativmassnahmen. Bis zum letzten Sommer war es so, dass bei Strassenverkehrsdelikten im Ausland jeweils die Meldung in die Schweiz kam und in der Schweiz nach unseren Bestimmungen und nach unseren Zumessungskriterien auch die entsprechenden administrativen Massnahmen ergriffen wurden.

Im letzten Sommer hat das Bundesgericht nun gesagt, es fehle die Rechtsgrundlage für diese Administrativmassnahmen, die für Delikte im Ausland verhängt würden. Nun geht der Bundesrat hin und will diese Rechtsgrundlage mit einer Minirevision schaffen. Und wir haben es nun geschafft, zum dritten Mal über etwas zu diskutieren, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte: den Zustand - wie er während Jahrzehnten war - wiederherzustellen, sodass verkehrswidriges Verhalten im Ausland eben auch bezüglich der Administrativmassnahmen in der Schweiz so behandelt wird, wie wir es mit unseren Kriterien auch bei uns in der Schweiz immer handhaben.

Verwirrung hat dann ein Antrag Müller Thomas gebracht. Dessen Fassung würde dazu führen, dass Taten, die im Ausland begangen worden sind, sich nicht mehr in der Art und Weise im Administrativverfahren behandeln liessen, wie es bisher der Fall war, und dass Täter, die im Ausland eine Tat begangen haben, bei diesen Fragen - Führerausweisentzug, Verweise oder andere Dinge - wesentlich besser davonkämen. Unterschiedliches Recht - das kann es doch nicht sein. Es kann auch nicht sein, dass wir die Verkehrssicherheit infrage stellen, indem wir das zweite Mittel zur Erhaltung der Verkehrssicherheit - Verwarnungen, Führerausweisentzug oder allenfalls eine Überprüfung der Fahrfähigkeit - nicht einsetzen, wenn solche Taten, allenfalls ganz grobe Verstösse gegen die Verkehrsregeln, im Ausland begangen worden sind. Dass das ausgeblendet werden soll, das kann es doch wirklich nicht sein.

Ich denke, dass hier nun einmal Farbe bekennen sollte, wer weiterhin diesen Antrag der Mehrheit unterstützt, die festhalten will - gegen den Ständerat, der mehrmals klar gesagt hat, so gehe es nicht, und der heute bereit ist, uns eine Brücke zu bauen. Wer nach wie vor stur festhalten will, gegen den einstimmigen Entscheid des Ständerates, der jetzt von der Minderheit vertreten wird, der möchte sich doch auch gegen aussen zeigen und sagen: Mir ist die Verkehrssicherheit weniger wichtig als der Umstand, dass wir ein paar Verkehrssünder nicht mehr so hart anfassen können.

Deshalb wollen wir, dass diese Abstimmung unter Namensaufruf durchgeführt wird.