Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-19
Wortprotokoll
Der Grundsatz blieb in der Kommission unbestritten. Der Streichungsantrag Goll lag dort nicht vor und wurde erst vorgestern präsentiert. Es haben in der Kommission also alle, mindestens implizit, dafür gestimmt, dass eine 6. IV-Revision kommen soll. Das ist die Ausgangslage.
Im Gegensatz zum Ständerat und zur Minderheit Graf Maya, die auf der Fahne ersichtlich ist, hat nun die Kommissionsmehrheit beschlossen, der Bundesrat habe nicht erst 2012, sondern bereits Ende 2010 eine Botschaft zur 6. IV-Revision vorzulegen. Mit diesem Antrag will die Mehrheit eine saubere Synchronisation der Finanzierungslösung mit der materiellen 6. IV-Revision erreichen, die auf Ende 2016 befristet ist. Die Überlegung ist folgende: Wenn die Botschaft den Räten zu spät vorgelegt wird, werden wir nicht in der Lage sein, zeitgerecht eine 6. IV-Revision in Kraft zu setzen. Deshalb und nur deshalb beantragt die Mehrheit, den Termin im Gegensatz zur Fassung des Ständerates um zwei Jahre vorzuverschieben.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit, dieser Änderung in Absatz 1 zuzustimmen. Das Resultat der Abstimmung in der Kommission hat mein Vorredner bereits bekanntgegeben.
Mit dem Absatz 2 bezweckt die Mehrheit der SGK, dass mit der Botschaft zur 6. IV-Revision auch eine ausgabenseitige Lösung präsentiert wird. Die Schwäche des bisherigen politischen Diskurses über die bereits vorliegenden Konzepte zu einer ausgabenseitigen Sanierung besteht darin, dass von offizieller Seite noch keine umfassenden und in aller Konsequenz durchgerechneten Lösungen bzw. Kommentare präsentiert worden sind. Es bestehen also keine amtlichen Grundlagen für unser Parlament, die Auskunft darüber geben, ob eine ausgabenseitige Sanierung der IV überhaupt möglich wäre. Diese Grundlagen brauchen wir aber, ansonsten kann weiterhin von gewisser Seite im Konjunktiv II behauptet werden, eine rein ausgabenseitige Sanierung sei problemlos möglich. Den blossen Behauptungen müssen endlich Zahlen und Fakten gegenübergestellt werden.
Unsere Kommission möchte insbesondere wissen, welches die konkreten Konsequenzen für die IV und die anderen Sozialsysteme wären, wenn rein ausgabenseitig saniert würde. Wären beispielsweise die Kinderrenten gänzlich abzuschaffen? Oder wären auch in völlig unbestrittenen Fällen laufende Renten zu kürzen oder gar zu streichen? Das sind Fragen, die wir behandelt sehen möchten.
Mit der Annahme des Antrages der Mehrheit zu Absatz 2 wäre das Konzept der ausgabenseitigen Sanierung eines neben - es heisst ausdrücklich "neben" - weiteren Konzepten. Der Gesetzgebungsentscheid wird dadurch also nicht präjudiziert, sondern man sorgt dafür, dass alle relevanten Ideen wirklich durchdacht werden. Kurz: Wir möchten bis Ende 2010 Zahlen und Fakten statt blosse Schlagworte.
Ich bitte Sie, auch bei Absatz 2 den Antrag der Mehrheit anzunehmen.