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Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-19

Wortprotokoll

Die Kommission unterstützt den Antrag ihres Präsidenten und rät Ihnen, diesem zu folgen.

Kurz: Mit dessen Annahme würde eben erreicht, dass das Bundesgesetz zur Sanierung der IV nur dann, aber eben dann in Kraft tritt, wenn auch die Verfassungsänderung betreffend Mehrwertsteuer von Volk und Ständen gutgeheissen wird. Wir wollen nicht, dass diese neue Figur des Triplemehrs eingeführt wird. Ich kann dazu auf die Ausführungen von Herrn Stahl, die eben erfolgt sind, verweisen.