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Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-11

Wortprotokoll

Das Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten vom 1. Januar 1971 wurde letztmals am 5. Oktober 1990 revidiert. Dabei wurde die Periode für die Zusicherung von Finanzhilfen bis zum 31. Dezember 2000 verlängert. Die Frist läuft also Ende dieses Monates ab. Eine 1998 abgeschlossene Evaluation kam zum Schluss, dass dieses Gesetz eine wirksame Massnahme zugunsten der Bergbevölkerung sei. Bei den Nutzniessenden handelt es sich vor allem um einkommensschwache, meist grössere Haushalte mit Einkommen aus der Landwirtschaft. Die Wohnqualität wurde durch die Unterstützung von Wohnungs- und Hauserneuerungen oder Ersatzneubauten erheblich verbessert. Die Hilfe gibt auch regional willkommene Verdienstmöglichkeiten für das Gewerbe. Seit 1971 wurde finanzielle Unterstützung für rund 22 000 Wohneinheiten zugesagt. Für die kommenden zehn Jahre besteht ein Sanierungsbedarf von rund 9000 Wohneinheiten.

Im Projekt "Neuer Finanzausgleich" (NFA) ist vorgesehen, diese Aufgabe den Kantonen zu übertragen, ohne deren finanzielle Beteiligung auch heute keine Förderung möglich ist. Da die Verwirklichung des NFA noch in weiter Ferne ist, wurde mit drei Motionen die Verlängerung der Finanzhilfe bis zum Inkrafttreten des NFA gefordert. Vom Nationalrat wurden die Motionen Wittenwiler (99.3409) und Oehrli (99.3405) am 31. August 1999 überwiesen, im Ständerat die Motion Maissen (99.3418). Mit der vorliegenden Botschaft erfüllt der Bundesrat diese Forderungen. In Artikel 21 des Bundesgesetzes beantragt Ihnen der Bundesrat den Passus "Finanzhilfen nach diesem Gesetz können bis zum Inkrafttreten des neuen Finanzausgleiches, längstens aber bis zum 31. Dezember 2005, zugesichert werden".

Die WAK-NR hat sich am 31. Oktober 2000 dem Entwurf des Bundesrates angeschlossen und zwar einstimmig. In der Zwischenzeit hat die WAK-SR eine Änderung von Artikel 21 vorgenommen. Sie glaubt offenbar nicht ganz an die baldige Verwirklichung des neuen Finanzausgleiches und hat den Passus "bis zum Inkrafttreten des neuen Finanzausgleiches" und das Wort "aber" gestrichen.

Am 7. Dezember 2000 ist der Ständerat diesem Antrag gefolgt, ebenso wie die WAK-NR an ihrer Sitzung vom 21. November 2000. Ihre Kommission beantragt Ihnen daher mit 19 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, sich dem Beschluss des Ständerates anzuschliessen und der Verlängerung der Finanzhilfen gemäss diesem Gesetz bis Ende 2005 zuzustimmen.

Ausgehend von einem Fördervolumen von 300 bis 400 Wohneinheiten pro Jahr, sieht der Bundesrat jährliche Zusicherungskredite von 8 Millionen Franken vor. Die Ausrichtung der Bundeshilfe ist, wie schon erwähnt, an die finanzielle Mitwirkung der Kantone gebunden. Für den Abbau der noch offenen Verpflichtungen sind im Budget 2001 9 Millionen Franken und im Finanzplan 2002 9,7 Millionen Franken vorgesehen.

Die WAK empfiehlt Ihnen Eintreten auf die Botschaft und Zustimmung zur Gesetzesänderung gemäss Ständerat.

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