Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-03-19
Wortprotokoll
Sie haben in der letzten Woche vier dringliche Interpellationen eingereicht. Der Bundesrat hat sie schriftlich beantwortet; die Antworten liegen Ihnen vor. Ich möchte auf die einzelnen Elemente nicht mehr eingehen.
Sie haben heute in dieser Debatte drei Themen behandelt. Ich möchte Ihnen eingangs für diese Debatte danken. Sie haben erstens das Thema der Hypothekarkrise und deren Auswirkungen auf die Schweiz behandelt. Sie haben zweitens die Steuerkontroverse mit der EU und damit die Frage der Modalitäten für die Besteuerung von juristischen Personen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandortes Schweiz diskutiert. Drittens ging es bei der sogenannten deutschen Steueraffäre um Schwarzgelder in liechtensteinischen Stiftungen oder besser gesagt: Es ging und geht um die daraus resultierende, vorwiegend innerschweizerische, teilweise auch etwas selbstzerfleischende Diskussion über das Bankgeheimnis, die durch diese Affäre ausgelöst wurde. Ich werde mich der Reihe nach zu diesen Themen äussern.
1. Zur Hypothekarkrise und deren Auswirkungen auf die Schweiz: Die Finanzmarktkrise wurde vom US-Hypothekarmarkt mit Kunden von schlechter Bonität ausgelöst. Die davon ausgehenden Verwerfungen auf dem Markt für verbriefte Finanzprodukte haben dann eine eigentliche Kettenreaktion ausgelöst, welche insbesondere die Investmentbanken in sehr kurzer Zeit mit einem unerwartet hohen Abschreibungsbedarf konfrontiert hat. Das Ganze zeigt, wie vernetzt, aber auch wie verletzlich diese ganze globale Finanzindustrie geworden ist. Ein Ende dieser Krise ist leider derzeit nicht abzusehen, und fast jeden Tag treffen neue Hiobsbotschaften ein.
Diese US-Finanzmarktkrise bestätigt all jene, die sich international immer schon für die Wahrung der Finanzmarktstabilität eingesetzt haben, und dazu gehört die Schweiz. Wir haben das auch schon in Zeiten getan, in denen die Aussichten der Märkte noch ungetrübt und überaus rosig waren.
Beispiele dafür sind unser Engagement beim internationalen Währungsfonds, aber auch unsere erfolgreichen Bemühungen um die Einsitznahme und - seit letztem Jahr - die aktive Mitwirkung im sogenannten Financial Stability Forum, einem Forum, das aus der G10-Gruppe herausgewachsen ist.
Nun gilt es, inmitten all dieser Turbulenzen die Gesamtschau zu wahren. Trotz der amerikanischen Finanzkrise ist die konjunkturelle Entwicklung in unserem Land nach wie vor erfreulich. Letztes Jahr konnte ein Wachstum von über 3 Prozent erzielt werden, die Arbeitslosigkeit ist tief und die Auftragslage der Wirtschaft gut. Im Zuge der jüngsten Entwicklungen auf den internationalen Finanzmärkten beginnen sich jetzt allerdings die Aussichten etwas zu verdüstern. Sehr viel wird davon abhängen, ob und wie lange dieser Häuserpreiszerfall in den USA anhält, wie stark sich die Krise auf weitere Bereiche des Finanzgeschäftes ausdehnt und wie sich in der Folge die gesamte US-Wirtschaft entwickeln wird.
In der Schweiz sind praktisch ausschliesslich die Grossbanken von dieser Krise direkt betroffen. Die anderen Banken konnten im letzten Jahr dank dem positiven Konjunkturverlauf häufig sogar Spitzenergebnisse erzielen, und es sind, Herr Marti, keine Entlassungen in diesem Bereich bekannt. Der Schweizer Bankenplatz ist damit insgesamt in einer nach wie vor guten Verfassung. Vor diesem Hintergrund kann nicht von einer allgemeinen Bankenkrise in der Schweiz gesprochen werden.
Die Schweizer Grossbanken sind auch unterschiedlich von der US-Finanzmarktkrise betroffen, obwohl beide stark in diesem Markt engagiert waren und es noch sind. Bis heute musste die UBS 21 Milliarden Franken Wertberichtigungen vornehmen; das führte zu einem Jahresverlust für das letzte Jahr von 4,4 Milliarden Franken. Die Crédit Suisse musste brutto bis heute rund 4 Milliarden Franken wertberichtigen. Sie wies aber für das vergangene Geschäftsjahr einen sehr guten Reingewinn von 8,5 Milliarden Franken aus.
Trotz der immensen Verluste, welche auch für mich schwer nachvollziehbar sind, und den berechtigten Fragen um das Risikomanagement dürfen wir festhalten, dass beide Grossbanken im internationalen Vergleich über eine solide Kapitalbasis verfügen und dass sie die aufsichtsrechtlichen Minimalanforderungen erfüllen. Dazu beigetragen hat bei der UBS mittlerweile die von der ausserordentlichen Generalversammlung abgesegnete Stärkung der Kapitalbasis. Wichtig ist mir auch festzuhalten, dass beide über sehr diversifizierte Einnahmenquellen verfügen und dass sie nach wie vor international höchstes Ansehen geniessen.
Die von der Krise nicht betroffenen Geschäftssegmente arbeiten dementsprechend sehr profitabel. Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden in dieser schwierigen Situation funktioniert einwandfrei. Seit dem Entstehen der negativen Entwicklung bei der UBS zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2007 hat die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) ihr Monitoring, ihre Überwachung, noch einmal erheblich verstärkt. Der Präsident und der Direktor der EBK informierten mich mehrfach über die wesentlichen Entwicklungen. Auch der Informationsaustausch und die Aufgabenteilung zwischen der EBK und der Schweizerischen Nationalbank haben gut funktioniert. Ich bin froh, dass beide Institutionen ihre Rolle professionell wahrnehmen. Sie geniessen mein volles Vertrauen. Die Tatsache, dass wir an der Spitze der EBK einen unabhängigen, ausgewiesenen ehemaligen Spitzenbanker haben, ist aus unserer Sicht ein Glücksfall. Zudem nehmen die Spitzen von EBK, Nationalbank und meines Departementes gemeinsam regelmässige [PAGE 402] Lagebeurteilungen vor. Es versteht sich, dass diese nicht öffentlich stattfinden können, aber dass sie stattfinden müssen.
In Beantwortung verschiedener parlamentarischer Vorstösse hat Ihnen der Bundesrat bereits dargelegt, dass die Bankenaufsicht nicht als Garant für verlustfreie Finanzinstitute konzipiert ist und sein kann. Die privatwirtschaftlichen Unternehmungen entscheiden in einer marktwirtschaftlichen Ordnung in eigener Verantwortung über ihre Geschäftsmodelle. Wir dürfen auch in schwierigen Zeiten das Vertrauen in die an sich funktionierenden Märkte nicht verlieren.
Verschiedene Rednerinnen und Redner haben heute Morgen die Wichtigkeit der Finanzmarktaufsicht hervorgehoben. Das Parlament - Sie - hat das neue Gesetz erlassen, und das neue Organ, die Finma, wird seine Tätigkeit am 1. Januar des nächsten Jahres aufnehmen. Auf dieses Datum hin werden nämlich die EBK, das Bundesamt für Privatversicherungen und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei in eine einzige Aufsicht zusammengeführt.
Als Finanzminister sehe ich natürlich auch die finanzpolitische Dimension dieses US-Problems, und diese führt vor Augen, wie wichtig erfolgreiche Unternehmungen auch für unseren Fiskus sind. Das wird einem verstärkt bewusst, wenn nach Jahren grosser Erfolge und hoher Steuereinnahmen jetzt plötzlich Verluste eintreten. Bei einem Schwergewicht wie der UBS entstehen dadurch natürlich beträchtliche Mindereinnahmen für die Steuerkasse. Wir rechnen mit ein paar Hundert Millionen Franken Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer sowie bei der Verrechnungssteuer und beim Börsenstempel.
Meine Überlegungen zur Bankenkrise schliesse ich mit der Frage ab, ob Handlungsbedarf gegeben ist oder nicht. Innerhalb der Unternehmungen - sprich: der Banken - scheint mir aus Sicht der Aktionäre angesichts der bisher vorgenommenen immensen Wertberichtigungen und der stark gesunkenen Marktkapitalisierung offensichtlich Handlungsbedarf zu bestehen, vor allem in Richtung Risikomanagement. Ferner sind die internen Anreizstrukturen künftig so zu gestalten, dass die Mitarbeitenden Verantwortung zeigen und bei der Verfolgung ihrer Ertragsziele angemessene Risikoüberlegungen vornehmen. So konzipierte Entschädigungssysteme liegen zweifellos auch im Interesse von langfristig orientierten Aktionärinnen und Aktionären.
Es ist sodann Aufgabe der Banken und der Aufsichtsbehörden, die Eigenkapitalausstattung laufend zu überprüfen. Der Bundesrat erwartet, dass die Banken rechtzeitig handeln, wenn sich diese Ausstattung als ungenügend erweisen sollte. Im regulatorischen Bereich müssen die Diskussionen aufgrund der Globalisierung der Finanzbranche sinnvollerweise auch globalisiert, d. h. in den internationalen Foren geführt werden, in erster Linie im schon erwähnten Financial Stability Forum, aber auch im Basler Ausschuss für die Bankenaufsicht. In beiden Gremien ist die Schweiz vertreten, und in beide Gremien bringen wir uns ein. Reformbedarf besteht beispielsweise bezüglich der Verbesserung der Transparenz von Risiken, bei verbrieften Anlageprodukten oder bezüglich der Rolle der Rating-Agenturen. Genauer zu prüfen ist die Frage, ob in Anbetracht der gestiegenen Risiken das Kapital- und Liquiditätsregime gezielt zu verstärken sei.
Der Vorsitzende des Financial Stability Forums, Herr Draghi, hat im Februar bekanntgegeben, dass er das ganze System röntgen wolle und dann zu gegebener Zeit mit entsprechenden Vorschlägen komme. Das Forum ist an der Arbeit. Im Augenblick ist es deshalb einfach noch verfrüht, einen allfälligen Regulierungsbedarf abzuschätzen. Es gilt jetzt, die Erkenntnisse der internationalen Diskussionen zunächst einmal abzuwarten. Eine ähnliche Sicht gilt für die Beurteilung eines allfälligen staatlichen Handelns im Sinne der Krisenintervention.
Ganz zum Schluss meiner Überlegungen zur Finanzmarktkrise rufe ich Ihnen in Erinnerung, dass es immer schon Finanzmarktkrisen gegeben hat und dass es sie auch in Zukunft wieder geben wird. Jede dieser Finanzmarktkrisen hat dabei auch heilsame Wirkungen, und sie können eine Chance bedeuten. Das hat die Vergangenheit gezeigt. Durch Krisen wie diese werden irrationale Preisübertreibungen korrigiert und Schwächen im System und bei den Akteuren offensichtlich. Das wiederum stärkt langfristig die Märkte.
2. Zur Steuerkontroverse mit der EU: Ich hatte schon verschiedentlich die Gelegenheit, Ihnen die Haltung des Bundesrates in dieser Steuerkontroverse mit der EU darzulegen. Ich kann mich heute deshalb kurzfassen. Die Steuerkontroverse zwischen der Schweiz und der Europäischen Union hat nichts mit der deutschen Steueraffäre und auch nichts mit dem schweizerischen Bankgeheimnis zu tun. Es ist eben wichtig, hier keine Zusammenhänge zu konstruieren. Es geht um den Wettbewerb, um die Ansiedlung von mobilen, oft multinationalen Unternehmen und damit letztlich natürlich um den Steuerwettbewerb, um unseren Standort im Steuerwettbewerb.
Die Europäische Union wirft der Schweiz vor, diesen Wettbewerb mit Mitteln zu führen, die gegen das Beihilfeverbot des Freihandelsabkommens von 1972 verstossen. Sie macht geltend, dass die Steuervorschriften für Holdings, für Verwaltungsgesellschaften und für sogenannt gemischte Gesellschaften geeignet seien, den Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU zu beeinträchtigen, weshalb sie letztlich eben nicht mit diesem Freihandelsabkommen vereinbar seien.
Die Haltung des Bundesrates in dieser Frage ist klar und unverändert. Er weist die Vorwürfe der EU-Kommission als unbegründet zurück. Der Bundesrat hat deshalb Verhandlungen mit der Kommission abgelehnt. Er hat jedoch einem Dialog zugestimmt, der dem besseren Verständnis der gegenseitigen Positionen dienen soll. Dieser Dialog ist im Gang, zwei Runden haben bereits stattgefunden, eine dritte erfolgt demnächst.
Die Schweiz droht im internationalen Steuerwettbewerb als Standort jedoch an Terrain zu verlieren. Bei der Besteuerung von Unternehmen sind deshalb weitere Schritte nötig. Auch nach der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform vom 24. Februar sind eben noch nicht alle Probleme bei der Unternehmensbesteuerung gelöst. Die Position der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb soll deshalb nicht nur gehalten, sondern - wie es von mehreren Rednern hier auch gefordert wurde - möglichst noch verbessert werden. Ich habe deshalb in meinem Departement eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Ziele einer weiteren Reform der Unternehmensbesteuerung erarbeiten soll. Bis im Herbst hat sie Massnahmen vorzuschlagen, mit denen die Ziele dann zu erreichen sind. Der Vollständigkeit halber füge ich bei, dass sich eine andere Arbeitsgruppe parallel dazu mit der Besteuerung von Familien mit Kindern befasst. Die kantonalen Steuerregime als solche stehen nicht zur Disposition, wenn es um diese Reformen geht. Es wird keinen Nachvollzug von EU-internen Regelungen geben. Dennoch besteht eben eine thematische Berührung zur Steuerkontroverse mit der Europäischen Union, findet diese doch im Bereich der Unternehmensgewinne statt und betrifft damit das Steuerharmonisierungsgesetz.
3. Zur Steueraffäre in Deutschland: Ich mache hier zunächst vier grundlegende Feststellungen:
Erstens: Die deutschen Ermittlungsverfahren betreffen Finanzinstitute im Fürstentum Liechtenstein bzw. deren Kunden, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Die Schweiz ist nach unserem Kenntnisstand von diesen Ermittlungen nicht betroffen, und unseres Wissens sind bis heute auch keine Amts- oder Rechtshilfegesuche eingetroffen.
Zweitens: Es wird immer wieder die Frage gestellt, ob die von den deutschen Ermittlungsbehörden angewandten Ermittlungsmethoden rechtsstaatlich vertretbar seien. Die Beurteilung dieser Frage erfolgt ausschliesslich nach deutschem Recht. Meiner Ansicht nach ist das Vorgehen unter benachbarten und befreundeten Staaten immerhin unüblich.
Drittens: Die Herausgabe von Bankinformationen ohne Einwilligung von Kunden ist in der Schweiz verboten. Die Verletzung des Bankgeheimnisses wird analog zu anderen Berufsgeheimnissen strafrechtlich verfolgt und mit hohen Bussen oder gar mit Freiheitsstrafen geahndet. Es ist aber [PAGE 403] natürlich in erster Linie an den Banken, dafür zu sorgen, dass das Bankgeheimnis auch gewahrt wird.
Viertens: In der Zeit globalisierter Finanzströme, in welcher Kapital manchmal innert Sekunden von einem Kontinent zum anderen verschoben werden kann, ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auch in Steuerfragen unabdingbar. Dabei ist jedoch einerseits die Souveränität eines jeden Staates, insbesondere auch mit Bezug auf die Steuergesetzgebung, zu respektieren. Andererseits ist es in allererster Linie die Aufgabe jedes einzelnen Staates, innerhalb seines Hoheitsgebietes dafür zu sorgen, dass seine Steuersubjekte ihrer Abgabepflicht nachkommen. Diese Aufgabe kann nicht dem Empfängerstaat des Kapitals übertragen werden.
Damit komme ich jetzt zur Pièce de Résistance, will heissen zum steuerlichen Bankgeheimnis. Der Gedanke, dass die Privatsphäre auch im Strafrecht geschützt werden soll, ist im schweizerischen Recht weit verbreitet und auch im Volk breitabgestützt. Er hat mit Artikel 13 Eingang in die Bundesverfassung und mit Artikel 28 Eingang ins ZGB gefunden. Wer ein Geheimnis verrät, das er bei seiner Berufsausübung wahrgenommen hat, wird gemäss Strafgesetzbuch bestraft. Das gilt vor allem für Geistliche, Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Beamte, Börsenangestellte, Effektenhändler, Träger von Geschäftsgeheimnissen und eben für Bankiers. Das Bankgeheimnis als solches ist beim Erlass des Bankgesetzes im Jahre 1934 als Schutz gegen ausländische Bankspionage entstanden und dann später, im Jahr 1971, noch präziser umschrieben worden.
Das Bankgeheimnis verpflichtet die Banken zur Geheimhaltung von allen Informationen, die bei ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen über ihre Kunden anfallen. Dazu gehört eben bereits die Tatsache des Bestehens einer Geschäftsbeziehung. Entscheidend für den Umfang des Bankgeheimnisses ist einerseits der Vertrag zwischen dem Kunden und der Bank und andererseits auch der Wille des Kunden als Geheimnisherr. Daher wird oft eben auch von Bankkundengeheimnis gesprochen.
Der Gedanke, dass die Privatsphäre vor überbordenden Eingriffen des Staates geschützt werden muss, hat an Aktualität nichts verloren, im Gegenteil. Gewisse gesellschaftliche und politische Entwicklungen, vor allem aber die schier unbegrenzten Möglichkeiten der Informatik bedrohen unsere private Sphäre. Diese Entwicklung schafft zwei Gefahren. Zum einen begünstigt sie Spionage und globale Verbrechernetze, Terrorismus, Geldwäscherei, und zum andern schafft sie in der Abwehr solcher Gefahren eben auch Voraussetzungen dafür, dass wir zunehmend überwacht werden und dass der Mensch durch den Staat zunehmend datenerfasst wird. Beides gilt es zu bekämpfen.
Nun ist die Art, wie die Schweiz die Privatsphäre schützt, insbesondere in Bezug auf das steuerliche Bankgeheimnis, immer wieder und regelmässig Zielscheibe von Kritik. Darauf gebe ich fünf Antworten:
1. Die Schweiz trägt zwar Sorge zu einem attraktiven Steuersystem mit einer international wettbewerbsfähigen, tiefen Steuerbelastung. Die Schweiz ist aber kein Steuerparadies. Natürliche und juristische Personen werden in unserem Land gemäss Verfassung, Gesetz und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit besteuert.
2. Das Bankgeheimnis war und ist nicht absolut. Das Bankgeheimnis wird nämlich von Regelungen flankiert, die seinen Missbrauch nach Möglichkeit verhindern. Dem legitimen Persönlichkeitsschutz auf der einen Seite steht das öffentliche Interesse auf der anderen Seite gegenüber, kriminelle Missbräuche wie Geldwäscherei, Terrorismus, Korruption zu verhindern. Aus diesem Grund besteht eine ganze Reihe von definierten gesetzlichen Grenzen des Bankgeheimnisses.
Zum Thema Swift, das mehrfach angesprochen wurde, ist beizufügen, dass das Bankgeheimnis eben an das Territorialitätsprinzip gebunden ist. Zum Thema "Qualified Intermediary", wo man auch eine Erleichterung erkennt, kann man sagen, dass es sich hier um ein Abkommen zwischen der amerikanischen Steuerbehörde und Finanzintermediären handelt, mit der Folge, dass Kunden mit grossem Aufwand zu kategorisieren und gesondert zu behandeln sind.
3. Herr Zisyadis, die Schweiz beteiligt sich auf internationaler Ebene an vorderster Front an der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Finanzkriminalität. Wir haben in den vergangenen zwanzig Jahren ein umfassendes gesetzliches Dispositiv zur Prävention und zur strafrechtlichen Verfolgung der Finanzkriminalität aufgebaut. Das Dispositiv erlaubt namentlich den Austausch von Bankinformationen mit den zuständigen ausländischen Behörden. Wir kooperieren also.
4. Die Schweiz bietet auch im Steuerbereich aktiv Hand zur internationalen Zusammenarbeit. Das Schweizer Bankgeheimnis ist nicht die Ursache der Steuerhinterziehung in anderen Staaten; dafür sind meist volkswirtschaftliche, fiskalische oder private Gründe verantwortlich. Dennoch wurde in den vergangenen Jahren die Rechtshilfegesetzgebung laufend ausgebaut und vertieft. Über siebzig Doppelbesteuerungsabkommen regeln die Amtshilfe zwischen der Schweiz und Drittstaaten. Die Schweiz unterstützt auch Bemühungen der OECD zur Verbesserung des Informationsaustausches für Steuerzwecke im Rahmen der internen Gesetzgebung.
5. Die Schweiz hat mit dem Abschluss des Zinsbesteuerungsabkommens Hand geboten zu einer europaweiten Lösung bezüglich der Besteuerung von grenzüberschreitenden Zinserträgen. Dieses Zinsbesteuerungsabkommen funktioniert wie folgt: Die Schweiz erhebt einen Steuerrückbehalt, der an den Wohnsitzstaat der Steuerpflichtigen zurückgeführt wird. Heute beträgt der Steuerrückbehalt 15 Prozent. Er soll schrittweise erhöht werden; ab dem Jahr 2011 wird er 35 Prozent betragen. Zum Vergleich: Die geplante deutsche Abgeltungssteuer - es handelt sich um eine Art Quellensteuer - soll rund 28 Prozent, also weniger, betragen. Und die durchschnittliche steuerliche Belastung von natürlichen Personen in der Schweiz beträgt in allen Kantonen weniger als 30 Prozent.
Mit dem Zinsbesteuerungsabkommen hat die EU die Gleichwertigkeit von Steuerrückbehalt und automatischen Kontrollmeldungen anerkannt. Wir setzen dieses Abkommen konsequent um. Wir haben bis heute über 500 Millionen Franken an die EU-Staaten überwiesen. Mit diesem Zinsbesteuerungsabkommen hat die EU akzeptiert, dass die Schweiz ihre Praxis beim Bankgeheimnis beibehält. Es gibt für die Schweiz und für die EU keinen Grund, von den in diesem Abkommen festgelegten Prinzipen abzuweichen, zumal es ja nicht einmal vollständig implementiert ist. Ein angemessener Schutz der Privatsphäre ist für jeden internationalen Finanzplatz ein Standortfaktor. Deshalb verfügen andere wichtige Finanzplätze auch über einen mit dem schweizerischen Bankgeheimnis vergleichbaren Schutz der Privatsphäre.
Das Bankgeheimnis ist jedoch nur einer unter vielen Faktoren, die die Attraktivität des Finanzplatzes ausmachen. Der Standort Schweiz bietet unserer Finanzbranche, das wissen wir alle, politische und wirtschaftliche Stabilität, eine hohe Berechenbarkeit des Rechtsumfeldes, gute Infrastrukturen, moderne Ausbildungsmethoden, gut qualifizierte Arbeitskräfte. Das alles sind die Grundpfeiler, auf denen der Erfolg unseres Finanzplatzes aufgebaut ist und von denen letztlich der Wirtschaftsstandort als Ganzes profitiert.
Der Schutz der Privatsphäre, gerade auch in Vermögensangelegenheiten, ist aber nicht nur ein Standortfaktor für den Finanzplatz, sondern er ist eben auch ein wichtiger Bestandteil unseres gesellschaftlichen Wertesystems. Deshalb hat der Bundesrat immer wieder betont, dass das Bankgeheimnis nicht zur Disposition steht. Der Bundesrat ist entschlossen, bei dieser Haltung zu bleiben. Gleichzeitig wird er alle notwendigen Massnahmen ergreifen, um die Integrität des schweizerischen Finanzplatzes auch weiterhin sicherzustellen. In diesem Sinne wird die Schweiz auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit anderen Ländern fortsetzen und, wo nötig, weiter ausbauen, so, wie das heute auch hier von verschiedenen Rednerinnen und Rednern gefordert wurde. So viel zu den Fakten, und jetzt abschliessend noch eine politische Würdigung:
Die Art und Weise der Kommunikation seitens einiger ausländischer Behörden oder Behördenmitglieder zur Rolle der [PAGE 404] Schweiz in diesen Steuerfragen ist nicht akzeptabel. Es wurde medialer Druck gegen unser Land aufgebaut, ohne dass je ein direkter nachbarlicher Kontakt stattgefunden hätte, und das ist kein guter Stil. Sodann ist wahrheitswidrig kommuniziert worden. Die Schweiz wurde von ausländischen politischen Verantwortungsträgern nämlich mehrfach als Steueroase oder als Steuerparadies bezeichnet oder sogar als Steuersumpf, den es trockenzulegen gelte. Solche Äusserungen sind ungehörig. Wahr ist, dass in der Schweiz alle natürlichen und alle juristischen Personen nach Verfassung, Gesetz und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit Steuern bezahlen. Wahr ist, dass unser Regelwerk internationalen Standards entspricht. Wahr ist, dass unser Land zu verschiedenen Verträgen Hand geboten hat, insbesondere zum Zinsbesteuerungsabkommen, das ja schrittweise einen Steuerrückbehalt auf Zinserträgen von EU-Steuerpflichtigen vorsieht.
Auf dem Presseweg haben wir erfahren, dass bei einzelnen Staaten die Absicht besteht, dieses Abkommen - entgegen seinem vereinbarten Text und noch bevor es überhaupt vollständig in Kraft tritt - zu revidieren. Diese Forderung ist der Berechenbarkeit vertraglicher Beziehungen nicht förderlich. Der Bundesrat erwartet, dass Anfeindungen künftig unterbleiben und dass politische Fragen mit den bewährten politischen Instrumenten angegangen werden. Jenen, die das schweizerische Bankgeheimnis angreifen, kann ich allerdings voraussagen: An diesem Bankgeheimnis werdet ihr euch die Zähne ausbeissen! Es steht nämlich nicht zur Disposition.