Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2008-09-15
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-15
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion wird den Minderheitsantrag Graf Maya ablehnen. Der Minderheitsantrag will einen ganz klaren Auftrag hinsichtlich des Handelns des Gesetzgebers festhalten. Ebenfalls will er, dass die Bedeutung der Forschung für die Gesundheit der Gesellschaft gestrichen wird; das ging in der Diskussion bisher leider unter. Es muss der Grundsatz gelten, dass die Forschenden nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Denn es geht primär um einen Verfassungsartikel für die Forschung und nicht gegen die Forschung, und daher sind wir der Meinung, dass wir hier ganz klar das Feld öffnen müssen.
Die Frage, die sich bei diesem Antrag stellt: Wird der Gesetzgeber, also wir, verpflichtet, im Humanforschungsgesetz in all diesen Punkten zu legiferieren, oder wollen wir uns diese Kompetenz selber geben? Das ist der kleine Unterschied, den Maya Graf mit ihrem Antrag bewirken will. Wir sind ganz klar der Meinung, dass wir das Handeln selber bestimmen wollen und dass das im Humanforschungsgesetz in diesem Rahmen auch sicher möglich ist. Darum ist die FDP-Fraktion klar für eine Kompetenznorm. Da es in erster Linie eine Kompetenznorm sein muss, müssen Limiten eingeführt werden, was den Verfassungsauftrag auf Legiferierung anbetrifft. Denn es gibt keine Kompetenznormen, die schon alles regeln, was dann schlussendlich im Gesetz zu stehen hat und was nicht. Darum ist das Korsett bei dem Antrag der Grünen leider viel zu eng geschnürt.
In Absatz 1, wie ihn der Bundesrat vorschlägt, wird genau die Nuancierung gemacht, die von Ihrer Seite immer gefordert wird. Es geht in erster Linie um den Schutz der Würde und der Persönlichkeit als oberstes Ziel, verbunden mit einem klaren Auftrag, dort tätig zu werden. Auf einer zweiten Stufe, auf einer zweiten Ebene kommt die Wahrung der Forschungsfreiheit; die Wahrung - ich sage es ja - ist viel offener. Die dritte Stufe ist das Kollektivinteresse an der Gesundheit der Gesellschaft. Darum geht es bei der Forschung: die Gesundheit der Gesellschaft zu verbessern. Absatz 1 dieses Artikels gemäss Entwurf des Bundesrates ist so ausgewogen, dass wir ihn darum unterstützen und den Minderheitsantrag der Grünen ablehnen. Diese Abstufung ist genau der Weg, den wir hier beschreiten müssen. Alles andere müssen wir uns im Humanforschungsgesetz selber überlassen.
Den Antrag Waber lehnen wir ebenfalls aus diesen Gründen ab. Die Abstufung, wie sie jetzt vom Bundesrat her vorgesehen ist, ist so zentral und so gut gelungen, dass wir sie unterstützen und den Antrag Waber ablehnen.