Fiala Doris · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-15
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion unterstützt eine Regelung der Forschung am Menschen. Es muss darum gehen, einerseits die Würde und die Persönlichkeit des Menschen zu schützen und andererseits die Rahmenbedingungen für die Forschung so zu gestalten, dass sinnvolle und notwendige medizinische Forschung gefördert und sichergestellt werden kann. Die wichtigsten Voraussetzungen für die Humanforschung müssen dabei klar definiert werden, und Grauzonen in der Praxis müssen vermieden werden. Der Forschungsstandort Schweiz ist durch die zunehmende Internationalisierung und Globalisierung der biomedizinischen Forschung einer starken Konkurrenz ausgesetzt. Es ist daher von grosser Wichtigkeit, dass die Forschungsfreiheit mit den Verfassungsbestimmungen zur Forschung am Menschen nicht weiter eingeschränkt wird. Die in der Verfassung zu verankernde Handlungskompetenz des Bundes im Bereich der Humanforschung darf daher nicht weiter gehen, als es den in der Biomedizin-Konvention des Europarates festgehaltenen ethischen und moralischen Grundprinzipien entspricht. Zu Ihrer Erinnerung: Die Schweiz hat das Übereinkommen am 7. Mai 1999 unterzeichnet.
Nach Ansicht der freisinnig-liberalen Kommissionsmitglieder geht die Forderung in Absatz 2 Litera c jedoch über die Grundsätze der erwähnten Biomedizin-Konvention hinaus. Die in den Absätzen 2 und 3 stipulierten Grundsätze für eine Regelung der Forschung am Menschen werden seitens der FDP materiell unterstützt. Doch würde es aus juristischen Überlegungen heraus genügen, diese auf Gesetzesstufe festzuhalten. Aus unserer Sicht besteht keine Notwendigkeit, bestimmte Details auf Verfassungsstufe zu regeln. Sinn und Zweck ist es, in der Verfassung den Rahmen, Inhalt und Grundsätze aber im Gesetz festzuschreiben.
Die FDP-Fraktion beantragt Ihnen deshalb, den Antrag der Minderheit I (Graf Maya) zu Artikel 118a Absatz 1 abzulehnen, Absatz 2 Buchstabe a zu streichen, den Antrag der Minderheit Graf Maya zu Absatz 2 Buchstabe c abzulehnen sowie den Antrag der Minderheit II (Füglistaller) betreffend Kompetenznorm anzunehmen.