Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-11
Wortprotokoll
Wie beim Eintreten schon erläutert, hat der Bundesrat in seinem Entwurf auf die Revision der Kündigungsbestimmungen im geltenden Recht verzichtet.
Entsprechend einem Anliegen der Volksinitiative nimmt die Minderheit dieses Anliegen wieder auf und beantragt eine Erschwerung der Kündigungsmöglichkeiten. Der Vermieter kann nur bei gerechtfertigten Gründen kündigen, wofür er erst noch beweispflichtig ist. Das ist eine eigentliche Systemänderung gegenüber dem heutigen Recht. Demnach ist eine Kündigung dann missbräuchlich, wenn sie gegen Treu und Glauben verstösst. Das ist etwa der Fall, wenn der Vermieter eine einseitige Vertragsänderung zulasten des Mieters durchsetzen will. Gemäss der Minderheit wird dies erschwert, indem eine Kündigung auch missbräuchlich sein soll, wenn sie unverhältnismässig ist. Wann dies der Fall ist, müsste von den Gerichten in zig Präzedenzfällen zuerst wieder definiert werden.
Die Mehrheit der Kommission hält den Systemwechsel für unnötig und die Formulierung des Minderheitsantrages für äusserst problematisch. Er eröffnet den Gerichten wieder viel Ermessen bei der Auslegung dieser Bestimmung.
Die Kommission hat daher den Antrag der Minderheit mit einem Stimmenverhältnis von 11 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt und will es beim heutigen Kündigungsschutz belassen.
Ich empfehle Ihnen daher, der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen.