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Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-17

Wortprotokoll

Wir sind hier beim Eisenbahngesetz. Wir beantragen Ihnen, bei Absatz 4 der Minderheit zu folgen, das heisst, beim geltenden Recht zu bleiben, wie es auch der Bundesrat vorsieht. Es heisst dort: "Der Bundesrat legt die Grundsätze für die Bemessung fest und regelt die Veröffentlichung." Nun soll noch ein weiteres Kriterium hinzugefügt werden: Es sollen auch die Grundsätze festgelegt werden, dass auf vergleichbaren Strecken gleich hohe Trassenpreise festgelegt und dass die Bahnkapazitäten optimal ausgenützt werden. Zum einen ist es eigentlich ein ganz normaler Vorgang, dass man die Bahnkapazitäten optimal ausnützt. Ich glaube, hier muss man nicht legiferieren. Zum anderen sind wir klar der Meinung, dass das Anliegen von Herrn Pedrina - es war ein Antrag Pedrina - vielleicht prüfenswert ist, dass dies aber die falsche Stelle ist. Wir beantragen Ihnen, dieses Anliegen, wenn schon, bei der Bahnreform 2 zu regeln und nicht im Rahmen dieser Vorlage im Eisenbahngesetz. [PAGE 1127]

Deshalb beantragen wir Ihnen mit der Minderheit, beim geltenden Recht zu bleiben und das Anliegen allenfalls bei der Bahnreform 2 zu diskutieren.