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Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-17

Wortprotokoll

Es wurde schon mehrfach gesagt: Dies ist nun tatsächlich der Schlüsselartikel des Gesetzes. Die Alpentransitbörse ist ein neues, bisher noch nicht eingeführtes Instrument zur Verkehrsverlagerung - ein echt innovatives Konzept. Das Prinzip ist einfach, aber es sei hier doch einmal kurz dargestellt: Für jede Alpenquerung mit einem LKW wird ein Durchfahrtsrecht benötigt. Die Durchfahrtsrechte sind plafoniert und handelbar. Der Plafond kann entsprechend den verkehrspolitischen Vorgaben festgelegt und auch schrittweise gesenkt werden. Die Durchfahrtsrechte werden auf einen Zeitraum, zum Beispiel ein Kalenderjahr, verteilt. Wenn das System greift, ist es möglich, die finanzielle Unterstützung des Schienengüterverkehrs zurückzufahren. Die Alpentransitbörse ist also auch finanzpolitisch, nicht nur verkehrsverlagerungspolitisch attraktiv.

So einfach die Alpentransitbörse ist, so schwierig gestaltet sich ihre Einführung, nicht etwa technisch, sondern rechtlich-politisch. Innenpolitisch geht es vor allem um eine Privilegierung des innerschweizerischen Verkehrs, etwa zwischen dem Mittelland und dem Tessin. Dieses Problem ist, analog dem S-Verkehr heute, lösbar. Schwieriger gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union. Die Alpentransitbörse geht von einer begrenzten Transitkapazität durch die Alpen aus - was ja auch wahr ist. Die Europäische Union hingegen beharrt auf einer unbegrenzten Kapazität. Dies ist nicht logisch und auch nicht wahr, aber die Europäische Union beharrt mehr oder weniger darauf. Sie bekennt sich zwar immer wieder in Weissbüchern, Grünbüchern und auch Regierungsprogrammen zur [PAGE 1113] Verlagerungspolitik, tatsächlich ist sie aber nicht der einfachste Kunde. Es ist klar, dass der Bundesrat mit der EU, besonders aber mit den direkt betroffenen Ländern des Alpenbogens, Verhandlungen führen muss.

In der Kommission wie schon im Ständerat war erstens strittig, wie eigenständig der Bundesrat handeln können soll, wie sehr die Einführung der Alpentransitbörse vom Ergebnis der internationalen Verhandlungen abhängen soll, und zweitens gab es unterschiedliche Positionen darüber, ob die Eckpunkte zur Einführung der Alpentransitbörse jetzt schon oder erst nach Vorliegen des Verhandlungsergebnisses ins Gesetz geschrieben werden sollen. Die Mehrheit der Kommission, der Bundesrat und die Minderheit II (Pedrina) sind für Ersteres, also jetzt die Eckpunkte festlegen. Der Ständerat und die Minderheit I (Huber) sind für Letzteres, also für eine zweite bzw. beim Ständerat sogar eine dritte Runde im Parlament. Die Minderheit III (Giezendanner) will die Verhandlungsermächtigung bezüglich der Einführung der Alpentransitbörse ganz streichen. Aber wie gesagt, die Mehrheit und alle Minderheiten ausser der Minderheit III sind für die Einführung der Alpentransitbörse. Sie unterscheiden sich "nur" in der Vorgehensweise.

Welches sind die wichtigsten Argumente der Mehrheit? Die Grundidee ist es, dem Bundesrat für seine Verhandlungen mit den Nachbarländern und der EU den Rücken zu stärken. Die Mehrheit pocht darauf, dass der politische Wille zur Einführung der Alpentransitbörse nicht einfach deklamatorischer Art, sondern ernst gemeint ist und dass wir notfalls sogar bereit sind, dieses Instrument ohne internationale Absprache national durchzusetzen. Angesichts der sich verschlechternden Verlagerungszahlen wollen wir jetzt Nägel mit Köpfen machen. Es geht sowohl aus der Botschaft wie auch aus allen realen Erfahrungen klar hervor, dass die Verlagerung ohne eine griffige Alpentransitbörse kaum zu schaffen ist.

Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen.

Noch ein Wort zu Absatz 2: Wir haben hier erstens den Einzelantrag Leutenegger Filippo, der das gleiche Thema aufnimmt, das wir gestern im Rahmen der Behandlung des Antrages Loepfe ausführlich besprochen haben. Ich bitte Sie sehr, hier konsequent zu sein und auch dem Antrag Leutenegger Filippo nicht zuzustimmen; Frau Huber hat es auf den Punkt gebracht. Zweitens zum Antrag der Minderheit Huber zu Absatz 2: Die Mehrheit ist detaillierter, will verschiedene Arten der Einführung möglich machen, offenlassen, insbesondere auch die unentgeltliche Abgabe der Durchfahrtsrechte. Die Mehrheit sagt aber nicht, sie müssten unentgeltlich abgegeben werden, sondern lässt diese Möglichkeit einfach alternativ offen. Nach meinem Verständnis ist das nicht der matchentscheidende Punkt bei Absatz 2. Ich denke, der Antrag der Mehrheit ist etwas breiter.

Deshalb bitte ich Sie, bei Absatz 2 die Mehrheit zu unterstützen.