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preparatory:AB 88429

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-17

Wortprotokoll

Die vielen Minderheitsanträge sind einerseits ein Konzert zugunsten der Aufstockung der Fördermittel, andererseits geht es um das Anliegen, mit den über den Zahlungsrahmen gesprochenen Mitteln nicht nur Betriebsabgeltungen, sondern auch Trassenverbilligungen zu ermöglichen. In der Kommission wurden wir darüber informiert, dass der Trassenpreis als Gesamtsystem des Schienenverkehrs gegenwärtig im Rahmen der Bahnreform 3 überprüft wird und man Förderungen nicht über den Trassenpreis machen sollte. Wenn wir in der uns heute vorliegenden Vorlage den Trassenpreis senken, muss eine Anhebung in den Leistungsvereinbarungen gemacht werden. Das wäre eine ungute Vermischung, vor allem auch, weil der Trassenpreis nicht nur den Güterverkehr, sondern auch den Personenverkehr betrifft. Zudem hätten Trassensubventionen den Effekt "je mehr Verkehr, umso mehr Subventionen", was in der Tat ineffizient wäre. Mehrverkehr sollte für den Bundeshaushalt vielmehr eine Entlastung bringen.

Was die Höhe des Zahlungsrahmens für die Jahre 2011 bis 2018 betrifft, unterstützt unsere Fraktion die Mehrheit, welche 1,6 Milliarden Franken beschlossen hat. Das entspricht dem bundesrätlichen Entwurf. Allerdings strich der Bundesrat die Förderung von Import- und Exportverkehr und berücksichtigte nur den alpenquerenden Verkehr, was der Ständerat bekanntlich korrigierte, indem er zusätzlich die Vorlagen 2b und 2c einfügte.

Wir haben hier auch noch einen Einzelantrag Nussbaumer erhalten, der die Fassung der Mehrheit mit dem Zusatz ergänzt, es seien Infrastrukturbeiträge auszurichten, und eine Aufstockung beinhaltet. Diesen Einzelantrag lehnen wir ab.

Im Namen der Fraktion der FDP und der Liberalen ersuchen wir Sie, die Mehrheit zu unterstützen, die Minderheiten und den Einzelantrag abzulehnen.

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