Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-17
Wortprotokoll
Ich möchte nur auf ein paar in der Diskussion aufgeworfene Fragen eingehen:
Welches sind die Ratifizierungskriterien der Schweiz, um Konventionen europaratskonform zu ratifizieren? Wir haben zwei Ratifizierungskriterien: Erstens ratifizieren wir Konventionen dann, wenn damit gerechnet werden darf, dass sie in absehbarer Zeit ratifiziert werden und dann eben auch in Kraft treten können. Zweitens geht es darum, dass die Schweiz die Konventionen in der Praxis auch tatsächlich einhalten kann bzw. allenfalls vor dem Beitritt zu einer Konvention einen Vorbehalt anmelden muss.
Was das Verhältnis zwischen der EU und dem Europarat betrifft, hat sich, so denke ich, der Europarat zum ersten Mal wirklich klar so positionieren können, dass er sich für das Engagement punkto Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit als primär zuständig sieht und dass dies im Gegenzug von der EU so anerkannt worden ist, auch wenn innerhalb der EU die Einhaltung der Grundrechte selbstverständlich auch gerichtlich überprüft werden kann, weil schliesslich alle Mitgliedstaaten ebenfalls Mitgliedstaaten des Europarates sind.
Ein echtes Desaster ist die Lage des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Wir haben es mehrmals gehört: Über 100 000 Klagen sind beim EGMR hängig, und das bedeutet, dass eben jedes Individuum, das einen Entscheid des höchsten Gerichtes seines Landes vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringt, nicht mehr einfach darauf hoffen kann, innert nützlicher Frist ein Urteil zu erhalten. Gerade bei jenen Urteilen, die auch Bürger in der Schweiz in ihren Rechten geschützt haben und die zum Teil eben zur Revision an Schweizer Gerichte zurückgesandt wurden, zeigt sich, dass für die Individuen in den Mitgliedstaaten des Europarates ein funktionierender Gerichtshof ganz essenziell ist.
Ich bin dankbar für die Intervention von Kollege Gross, der uns auf die schwierige institutionelle Situation des Europarates aufmerksam macht, denn nicht alle Mitglieder unseres Rates haben die Möglichkeit, auch aus den Berichten herauszulesen, wie der Europarat institutionell gestärkt werden könnte bzw. auch wie schwierig die Arbeit derzeit ist. Kollege Gross hat auch aufgezeigt, wie die politische Handlungsfähigkeit des Europarates gestärkt werden kann. Schliesslich haben auch die Mitgliedstaaten, aber vor allem ihre eigenen Bürgerinnen und Bürger ein wesentliches Interesse an einem handlungsfähigen Europarat.
Auch im Namen der Aussenpolitischen Kommission möchte ich unserer Delegation beim Europarat, in der Plenarversammlung des Europarates, herzlich für ihre Arbeit danken. Sie ist wertvoll und wurde heute auch seitens der Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher gewürdigt und anerkannt.