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Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2008-09-22

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Schibli, Ihre Fragen zur Fleischversteigerung möchte ich wie folgt beantworten: Gestützt auf die Agrareinfuhr- und die Schlachtviehverordnung legt das Bundesamt für Landwirtschaft nach Anhörung des Proviande-Verwaltungsrates die jeweilige Einfuhrmenge fest. Anschliessend wird die Versteigerung, was die Menge und die Einfuhrperiode betrifft, im [PAGE 1200] "Schweizerischen Handelsamtsblatt" (SHAB) und auf der Website des BLW ausgeschrieben.

An der Versteigerung können alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personengemeinschaften teilnehmen, die im schweizerischen Zollgebiet Wohnsitz oder Sitz haben. Jede bietende Person kann für die ausgeschriebene Menge maximal fünf Angebote mit verschiedenen Preisen und Mengen einreichen. Die Zuteilung erfolgt, beginnend beim höchsten gebotenen Preis, in abnehmender Reihenfolge. Die Ergebnisse werden auf der Website des BLW und im SHAB, unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen, veröffentlicht.

Gestützt auf das Postulat Walter 05.3883 hat der Bundesrat im Juni 2006 das Versteigerungssystem ein erstes Mal analysiert. Dabei konnte aufgezeigt werden, dass bereits 2005 bei verstärktem Wettbewerb 28 Prozent der Versteigerungsteilnehmer neue Firmen waren. In Beantwortung der Motion Büttiker 06.3735 aus dem Jahre 2006 hat der Bundesrat festgestellt, dass der Anteil im darauffolgenden Jahr 40 Prozent und 2007 sogar 43 Prozent betrug. Unter diesen neuen Firmen befinden sich hauptsächlich KMU. Im Vergleich zu allen anderen Verteilungsarten schafft die Versteigerung am ehesten gleich lange Spiesse für alle Interessierten.