Lexipedia

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-22

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen und damit den neuen Anträgen des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates zu folgen. Die Mehrheit Ihrer Kommission will nicht, dass eine stationäre Beobachtung an die Strafe anzurechnen ist, weil eine stationäre Beobachtung wesentlich weniger weit in die Bewegungsfreiheit eingreife als eine Untersuchungshaft. Es trifft zu, dass eine Gleichbehandlung von stationärer Beobachtung und Untersuchungshaft nicht zwingend ist. Je nach Vollzugseinrichtung ist das Ausmass der Freiheitsbeschränkung bei der stationären Beobachtung sehr unterschiedlich. Je nach Regime kann eine stationäre Beobachtung einer Untersuchungshaft sehr nahe kommen. Es ist aber auch denkbar, dass dies nicht der Fall ist. Entsprechend kontrovers wurde diese Frage denn auch von den Experten beurteilt, die wir zur Überarbeitung des Entwurfes beigezogen haben.

Die Fassung des Ständerates richtet sich nach dem strengstmöglichen Vollzug einer stationären Beobachtung, während sich die Mehrheit Ihrer Kommission an der mildestmöglichen Form orientiert. Wir sind nun der Auffassung, dass die Fassung des Ständerates den Vorzug verdient - nicht zuletzt deshalb, weil damit klargestellt ist, wie die stationäre Beobachtung anzurechnen ist.