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Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2008-09-22

Wortprotokoll

Herr Reimann, mit Ihrer Begründung haben Sie paradoxerweise eigentlich die Notwendigkeit der Formulierung, wie sie die Mehrheit will, unterstrichen. Ihre Frage, Herr Kollege Schwander, zielt ins Leere, weil Sie vielleicht nicht ganz verstanden haben, warum Herr Reimann diesen Passus ablehnt. Herr Reimann sagt, es sei nicht zumutbar, dass bei schweren Verbrechen eine Begegnung zwischen Täter und Opfer stattfinde. Die Mediation beruht immer auf Freiwilligkeit. Es ist letztlich im Interesse des [PAGE 1229] Opfers, dass über die Mediation eine Aussöhnung stattfindet. Wenn das Opfer das nicht will, kann es ihm nicht aufoktroyiert werden; dann gibt es das normale Verfahren. Aber es ist doch sinnvoll, dass über die Mediation versucht wird, eine Einigung zu erzielen, die nicht zuletzt darauf abzielt, dass auch die monetären Belange der Aussöhnung - die Genugtuung - einvernehmlich geregelt werden. In diesem Sinne verstehe ich Ihre Begründung eigentlich schlichtweg nicht. Sie sind einfach gegen die Mediation als solche. Um die geht es aber hier nicht, sondern es geht nur um die Möglichkeit der Sistierung des Verfahrens. Ich vermute, dass die Mediation auch sonst möglich wäre, aber wir plädieren ja eigentlich für klare Gesetze, sodass es allen Sinn macht, der Mehrheitsfassung zuzustimmen - erst recht nach Ihrer Begründung.