Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-11
Wortprotokoll
In Absatz 4 geht es um eine Kappungsgrenze bei der Anpassung aufgrund von Wert vermehrenden Investitionen oder bei Handänderungen. Hier soll ebenfalls eine Höchstgrenze von 20 Prozent gelten - zum Schutze des Mieters. Erhöhungen darüber hinaus müssen gestaffelt werden.
Ob man die Grenze bei 20 oder 10 Prozent, wie es die Minderheit II verlangt, ansetzt, ist eine politische Frage. Da es sich bei umgebauten Wohnungen in der Regel um ältere Wohnungen mit einem tieferen Zins handelt, hat sich die Mehrheit für 20 Prozent ausgesprochen, also für den Entwurf des Bundesrates. Zusätzlich stellt diese obere Grenze einen Anreiz für Investitionen in eine Liegenschaft dar, einen Anreiz, regelmässig den nötigen Unterhalt am und im Gebäude zu tätigen.
Ich bitte Sie daher, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Die Kommission folgte mit 14 zu 7 Stimmen dem Bundesrat.