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Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-09-22

Wortprotokoll

Die Hausdurchsuchung ist eine besondere strafprozessuale Massnahme der Untersuchungsbehörden zur Sicherung von Beweisen. Es ist eine Zwangsmassnahme, die sowohl von zivilen und militärischen Untersuchungsbehörden wie auch von Gerichten angeordnet werden kann. Eine besondere Statistik zu solchen Zwangsmassnahmen - gerade in Bezug auf eine besondere Berufsgruppe wie Stabsoffiziere - existiert nicht. Gelegentlich können bestimmte Teile der Verwaltung von der Anordnung einer solchen Massnahme Kenntnis erhalten, z. B. dann, wenn die zuständigen Untersuchungsbehörden um Unterstützung ersuchen. Aus den dargelegten Gründen kann der Bundesrat in seiner Antwort auf die Frage aber keine exakten Zahlen nennen.

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