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Daguet André · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-23

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat eigentlich alles gesagt, was dieses neue Gesetz zur Übertragung der Aufgaben der zivilen Nachrichtendienste an ein Departement betrifft. Zum Hintergrund der Vorlage - ich will das nicht wiederholen - einfach die Feststellung, dass in den letzten drei Legislaturen jede Kontrolle gezeigt hat, dass es bei den zivilen Nachrichtendiensten, DAP und SND, wesentliche Mängel gibt und dass die Zusammenarbeit überhaupt nicht funktioniert; das einfach mal als Feststellung. Deshalb war ja eines der Anliegen die Unterstellung der beiden Dienste unter ein Departement. Das hat der Bundesrat am 21. Mai 2008 so beschlossen.

Aber es braucht eine gesetzliche Regelung; der Bundesrat wollte das nicht. Wir sind überzeugt, dass der Bundesrat klare gesetzliche Vorgaben braucht, weil gerade die Zusammenarbeit unter den Inland- und Auslandnachrichtendiensten ziviler Art eben nicht funktioniert - das hat unsere Erfahrung gezeigt. Deshalb haben wir gesagt, wir wollen dieses Gesetz, unabhängig davon, ob der Bundesrat inzwischen beschlossen hat, die beiden Dienste in einem Departement zusammenzulegen. Deshalb unterstützen wir dieses Gesetz vorbehaltlos; dies aber nicht, weil wir überzeugt wären, dass damit die Probleme vom Tisch sind, und deshalb möchte ich hier noch zum Rückweisungsantrag der Grünen Stellung nehmen.

Wenn man jetzt im Bundesrat beschlossen hat, die beiden zivilen Nachrichtendienste in einem Departement, dem VBS, zusammenzulegen, kann man das Geschäft noch lange zurückweisen - dieser Entscheid ist vom Bundesrat gefällt worden und ab dem 1. Januar 2009 rechtskräftig. Deshalb haben wir alles Interesse daran, dass jetzt minimale gesetzliche Vorgaben verabschiedet werden, die der Bundesrat umzusetzen hat. Aber wenn ich feststelle, dass bei den Nachrichtendiensten die Zusammenarbeit nicht funktioniert - und ich sage Ihnen, dass sie weiterhin nicht funktionieren wird -, wenn ich feststelle, dass die Kontrolle nicht funktioniert, dann stelle ich auch fest, dass man einen Schritt über dieses Gesetz wird hinausgehen müssen. Es gibt bereits eine entsprechende Motion der Kommission für Rechtsfragen - initiiert nicht von Hans, sondern von Urs Hofmann -, die vom Bundesrat verlangt, dass er die Schaffung der rechtlichen Grundlage vorbereite für eine Stärkung der Aufsicht über die geheimdienstlichen Tätigkeiten des Bundes durch einen Staatsschutzbeauftragten, der von der Bundesversammlung zu wählen sei und ein Recht auf umfassende Einsicht in die gesamte Tätigkeit des präventiven Staatsschutzes haben soll. Diese Kommissionsmotion ist sehr wichtig, weil die Staatsschutzorgane im Rahmen von BWIS II ja bekanntlich erhebliche zusätzliche Kompetenzen im Bereich des präventiven Staatsschutzes ausserhalb von Strafverfahren bekommen; deshalb braucht es diese Kontrolle.

Deshalb sagen wir, dieses Gesetz ist der erste Schritt. Ab dem 1. Januar 2009 gilt die Zusammenlegung unter einer Führung. Die Motion der Kommission für Rechtsfragen im Zusammenhang mit BWIS ist dann der zweite Schritt, um eine umfassende Kontrolle der Tätigkeit der zivilen Nachrichtendienste einzuleiten. Deshalb bringt der Rückweisungsantrag der Grünen gar nichts, eine Rückweisung stärkt höchstens die Position des VBS und des Bundesrates. Das kann ja nicht unser Anliegen sein.