Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-12-11
Wortprotokoll
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs tangiert etwa zwanzig Verfassungsbestimmungen. Vom Konzept her ist die Neugestaltung botschaftsreif; aber es besteht doch die Notwendigkeit, die Daten zu aktualisieren und weitere methodische Klärungen im Bereich des neuen Finanzausgleichs im engeren Sinne vorzunehmen. Das haben wir ursprünglich nicht so vorgehabt. Es ist aber deshalb nötig, weil die ermittelten Daten transparenter und für alle Beteiligten nachvollziehbar gestaltet werden müssen. Im Herbst dieses Jahres haben deshalb Bund und Kantone nach einer breiten Auslegeordnung gemeinsam den Beschluss gefasst, das Zahlenwerk zur Neugestaltung des neuen Finanzausgleichs grundlegend zu überarbeiten, und zwar im Wesentlichen in vier Punkten:
1. Der Zahlenstand soll aktualisiert werden. Die Steuerstatistik erfasst erst die Zahlen aus den Rezessionsjahren 1996 und früher. Lange haben wir gestützt auf die Zahlen von 1993/94 rechnen müssen, ganz einfach, weil es keine neueren gab. In der Zwischenzeit haben sich die Verhältnisse natürlich sehr stark gewandelt. Wir müssen die Zahlen deshalb auf die heutige wirtschaftliche und finanzielle Lage in den einzelnen Kantonen hochrechnen. Hochrechnen müssen wir sie, weil es eben keine festen Zahlen gibt. Wenn wir einmal die Gegenwartsbemessung haben, hoffe ich, dass es besser wird.
2. Es wird eine Wirkungsanalyse eingeleitet: Nachdem im Anschluss an die Vernehmlassung verschiedene Korrekturen vorgenommen wurden, soll die Zielerreichung einer nochmaligen Überprüfung unterzogen werden.
3. Es wird für Transparenz gesorgt: Für jeden Kanton wird ein Dossier mit den konkreten, detaillierten Auswirkungen erstellt.
4. Es werden einige methodische Fragen geklärt. Hier geht es um wissenschaftliche und technische Aspekte; wir haben einem Professor einen entsprechenden Auftrag gegeben.
Damit man das Ganze dann wirklich beurteilen kann, sind mehr Transparenz und bessere Nachvollziehbarkeit die Voraussetzung. Es ist also kein Rückzug in Raten, wie der Fragesteller schreibt, sondern eine Festigung des Terrains. Der Bundesrat wird alles daransetzen, die Botschaft spätestens im Herbst 2001 zu verabschieden, sodass die Beratungen in den parlamentarischen Kommissionen schon im nächsten Jahr aufgenommen werden können. Zugegeben: Das ist etwa acht oder neun Monate später als ursprünglich angenommen, aber ich glaube, das ist die letzte Fristerstreckung.