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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-24

Wortprotokoll

Sie haben diese Motion bereits früher behandelt und angenommen. Der Ständerat hat dann den Wortlaut der Motion etwas abgeändert. Das heisst nicht, dass das, was in der Motion stand und von Ihnen akzeptiert wurde - Flexibilisierung bei der Besteuerung unterschiedlicher Ertragsarten -, nicht zu prüfen wäre. Die Motion ist so, wie sie vom Ständerat abgeändert wurde, jetzt einfach etwas offener.

Ursprünglich sah die Motion tatsächlich vor, den Standort Schweiz auf zwei Wegen gezielt zu stärken, einerseits durch die Senkung der Gewinnsteuer - das wäre dann vor allem auch eine Frage für die Kantone -, anderseits durch die flexible Besteuerung unterschiedlicher Ertragsarten. Hier spricht man auch von Box-Systemen oder von anderen Möglichkeiten. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme dargelegt, dass es ein wichtiges Ziel ist, die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu erhalten und zu fördern. Wie das konkret geschehen soll, ist noch offen. Die in der Motion erwähnten Massnahmen sind eine Option; andere Massnahmen sind auch möglich.

Um die Ziele der weiteren Reform der Unternehmensbesteuerung zu klären, hat Herr Bundesrat Merz die Arbeitsgruppe "Internationaler Steuerwettbewerb" eingesetzt, mit dem Auftrag, Entscheidungsgrundlagen für die nächste Runde einer Unternehmenssteuerreform, die Unternehmenssteuerreform III, zu erarbeiten. Dieses dritte Reformprojekt zielt grundsätzlich darauf ab, den Wirtschaftsstandort Schweiz noch attraktiver zu machen, insbesondere natürlich auch für international mobile Unternehmen. Zu diesem Zweck analysiert die Arbeitsgruppe jetzt den Ist-Zustand, sie legt danach die Reformziele fest und ermittelt Massnahmen, die dann auch priorisiert werden. Bis Ende Jahr wird die Arbeitsgruppe ein Ergebnis vorlegen. Der Bundesrat möchte nicht vorher festlegen, welche Massnahmen das beabsichtigte Reformpaket enthält.

Es ist klar, dass der Wirtschaftsstandort Schweiz mit einer Gewinnsteuersenkung attraktiver gemacht werden könnte. Das schliesst aber nicht aus, dass auch andere Massnahmen möglich wären, oder auch eine Kombination von verschiedenen Massnahmen. Man muss sich ja die Frage stellen, wie man pro ausgegebenen Steuerfranken den grössten Nutzen erzielen kann. Das wird letztlich die Frage sein, und an der haben wir noch zu arbeiten.

Ich möchte in diesem Sinn die Zustimmung des Bundesrates zur Motion als Ja zu einer Steuerentlastung der Unternehmen verstanden haben wissen. Ich möchte mich noch nicht konkret festlegen, wie dann genau diese Vorschläge sein werden, wie die Ausgestaltung dieser Unternehmenssteuerreform III aussieht. Ich möchte hier aber schon sagen, dass die Familienbesteuerung auch ein Projekt ist, das wir jetzt angehen, das in der Erarbeitung ist. Wir werden, denke ich, bis Ende Jahr auch Vorschläge machen können. Man hat die Reform der Familienbesteuerung bzw. eine Entlastung der Familien ja nach der Unternehmenssteuerreform II in Aussicht gestellt. Und da wären wir nun. Ich denke, an diese Zusicherung haben wir uns auch zu halten. Wir werden Ihnen bis Ende dieses Jahres Vorschläge unterbreiten können. Das heisst aber nicht, dass wir nicht trotzdem im Bereich Unternehmenssteuern weiterfahren und immer wieder schauen müssen, wie wir diese optimieren können. Die Konkurrenz im Ausland schläft nicht. Wir dürfen auch nicht schlafen.

Ich möchte Ihnen beantragen, die modifizierte Motion anzunehmen.