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Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-24

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion ist mehrheitlich für Nichteintreten und lehnt diese Vorlage ab. Frontex und Rabit sind Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes. Es geht um die Überwachung der Aussengrenzen. Grundsätzlich muss betont werden - so steht es denn auch in diesen Verordnungen -, dass die Verantwortung für die Kontrolle und die Überwachung der Aussengrenzen bei den Mitgliedstaaten liegt. Dies wurde denn auch bei der Abstimmung über Schengen/Dublin 2005 immer wieder betont.

Mit der vorliegenden Vorlage wird diese Verantwortung der Mitgliedstaaten unseres Erachtens verwässert bzw. wird den betroffenen Mitgliedstaaten offensichtlich nicht zugemutet, dass sie ihre Aufgaben im Rahmen der EU-Mitgliedschaft autonom durchführen können. Die Aufgaben von Frontex sind erstens Koordination im Bereich Schutz und Kontrolle der Aussengrenzen, zweitens Koordination bei der Abschiebung unrechtmässig anwesender Drittstaatenangehöriger, drittens Ausbildung der Grenzschutzbeamten, viertens Erstellen eines Zentralregisters über die technischen Ausrüstungsgegenstände und fünftens Informationsaustausch unter den Mitgliedstaaten. Bei Rabit geht es um die Entsendung von Mitgliedern des Schweizer Grenzwacht- oder eines Polizeikorps, in eigener Uniform und mit eigener Dienstwaffe, an die EU-Aussengrenze.

All diese Aufgaben sind sehr heikel, und dass die Schweiz sie übernehmen müsse, wurde bei der Volksabstimmung über Schengen/Dublin 2005 teilweise klar verneint. So wurde bei Podiumsdiskussionen immer wieder behauptet, die Schweiz müsse keine Mitglieder des Grenzwachtkorps oder eines Polizeikorps - und schon gar nicht in eigener Uniform - an die EU-Aussengrenze entsenden. So wurde bei Podiumsdiskussionen immer wieder behauptet, das Schengener Informationssystem genüge und diene der Sicherheit. In den Artikeln 7 und 11 der Frontex-Verordnung wird neu von einem Zentralregister - auch wenn es nur für interne Angelegenheiten ist - und von nützlichem Informationsaustausch unter den Mitgliedstaaten ausserhalb des Schengener Informationssystems gesprochen. So wurde bei Podiumsdiskussionen immer wieder behauptet, die Schweiz müsse die Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofes nicht anerkennen. Durch die Frontex-Verordnung wird die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes automatisch anerkannt, wenn in der Schweiz eine gemeinsame Aktion durchgeführt und im Rahmen dieser Aktion ein Schaden verursacht wird, der nicht aussergerichtlich beigelegt werden kann. Und wir haben ja bekanntlich in der Schweiz Schengen-Aussengrenzen an den Flughäfen. Ebenso ist der Europäische Gerichtshof zuständig, wenn eine schwere Widerhandlung eines Schweizer Grenzschutz- oder Polizeibeamten zu einer Schadenersatzklage führt.

Neben diesen materiellen Ablehnungsgründen erachten wir es als rechtsstaatlich bedenklich, wenn nicht gar verfassungswidrig, wenn der Bundesrat in Artikel 2 ermächtigt wird, mit den Europäischen Gemeinschaften eine Vereinbarung über die Anerkennung der Zuständigkeit des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften abzuschliessen.

Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, Nichteintreten zu beschliessen und die Vorlage abzulehnen.

Schwander Pirmin · Nationalrat · 2008-09-24 | Lexipedia | Lexipedia