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Büchler Jakob · Nationalrat · 2008-09-24

Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-24

Wortprotokoll

Am 5. Juni 2005 stimmte das Schweizervolk dem Beitritt der Schweiz zu den Assoziierungsabkommen Schengen und Dublin zu. Am 20. März 2006 hat die Schweiz diese Abkommen zu Schengen und Dublin ratifiziert. Da es sich um sogenannt dynamische Abkommen handelt, verpflichtete sich unser Land dazu, Weiterentwicklungen des Schengen/Dublin-Besitzstandes grundsätzlich zu übernehmen.

Im Schengen-Raum spielt die Überwachung der Aussengrenzen eine wichtige Rolle, nicht zuletzt bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung. Dabei wird ein einheitliches, hohes Kontroll- und Überwachungsniveau angestrebt. Die EU hat neue Instrumente geschaffen, um diese Bemühungen zu koordinieren und zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ist vor allem die seit 2005 operative Europäische Agentur für die Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten der EU (Frontex) mit Sitz in Warschau zu erwähnen. Die Agentur Frontex ist seit einigen Jahren mit rund 110 Mitarbeitern operativ. Sie koordiniert die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Aussengrenzen. Die Agentur unterstützt die Mitgliedstaaten zum Beispiel bei der Ausbildung von Grenzschutzbeamten. Sie führt Risikoanalysen durch, unterstützt die Mitgliedstaaten in Situationen, die einen verstärkten technischen und operativen Beistand an den Aussengrenzen erfordern, und hilft ihnen bei der Organisation gemeinsamer Rückführungen. Die Zusammenarbeit soll jetzt verstärkt werden, indem auch bei uns die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Im Jahr 2007 schuf die EU auch einen Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzschutzsicherungszwecke (Rabit) und regelte dabei auch die Aufgaben und Befugnisse von abgestellten Beamten.

Die beiden EU-Verordnungen zu Frontex bzw. Rabit sind eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Sinne des Schengen-Assoziierungsabkommens. Die Übernahme der Frontex-Verordnung durch die Schweiz erfordert eine finanzielle Beteiligung, die auf rund 2,3 Millionen Franken pro Jahr geschätzt wird. Sie macht ferner eine Änderung des Zollgesetzes nötig. Mit der Übernahme der [PAGE 1309] Rabit-Verordnung verpflichtet sich die Schweiz zudem im Grundsatz dazu, Grenzwächter befristet zur Verfügung zu stellen, wenn Frontex darum ersucht. Es handelt sich dabei um spezialisierte Grenzwächter in geringer Zahl. In der Regel sind es drei bis vier Personen, die in bestimmten Situationen auf Beschluss von Frontex nach Konsultation der Schweiz im Ausland eingesetzt werden können. Rabit- und Frontex-Einsätze werden vom Verwaltungsrat beschlossen. Sie werden dann beschlossen, wenn von den einzusetzenden Personen ein Anforderungsprofil besteht. Man muss uns also sagen, was gefragt ist, und man muss uns die Einsatzdoktrin bekanntgeben. Beide Dinge sind für uns von zentraler Bedeutung, damit wir wissen, dass es sich um Zollaufgaben und nicht um irgendwelche paramilitärischen Aufgaben handelt.

Der Nationalrat ist Zweitrat. Der Ständerat hat das Geschäft am 28. Mai 2008 mit einer kleinen redaktionellen Änderung mit 36 zu 0 Stimmen einstimmig genehmigt. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat sich an der Sitzung vom 18. August mit dieser Vorlage auseinandergesetzt. Zwei Anträge auf Nichteintreten wurden abgelehnt. Die Kommission ist mit 20 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten. Ein Antrag wurde gestellt, der verlangte, dass regelmässig ein detaillierter Bericht über das vorgelegt wird, was passiert, vor allem auch mit Rabit, dieser schnellen Einsatztruppe. Dem Antrag wurde entgegengehalten, dass im aussenpolitischen Bericht jedes Jahr darauf eingegangen wird. Dazu kommt, dass die Oberzolldirektion ebenfalls Bericht erstattet. Der Antrag wurde mit 11 zu 7 Stimmen abgelehnt. Ein weiterer Antrag, wonach diese Verordnung im Zollgesetz zu verankern sei, wurde ebenfalls abgelehnt, und zwar mit 14 zu 8 Stimmen. In der Gesamtabstimmung wurde der Vorlage mit 20 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Im Auftrag der Sicherheitspolitischen Kommission bitte ich Sie, einzutreten und der Mehrheit zu folgen.