Lexipedia

Engelberger Edi · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-25

Wortprotokoll

Die Staatspolitische Kommission unseres Rates hatte am 26. Juni 2008 drei parlamentarische Initiativen vorzuberaten, welche sich mit der Vertraulichkeit von Kommissionssitzungen befassen. Inhaltlich gehen die Initiativen in verschiedene Richtungen.

Die parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion und jene von Herrn Nationalrat Noser zielen darauf ab, die Kommissionsprotokolle öffentlich zugänglich zu machen. Die SVP-Fraktion argumentiert - das haben Sie vorhin gehört -, dass die Wählenden ein Anrecht darauf hätten, zu erfahren, was ihre Vertreter in Bern tun, und zwar auch in den Kommissionen, wo wichtige Entscheide gefällt würden. Herr Noser vertritt die Ansicht, dass der Nationalrat offenbar nicht willens sei, Sanktionen gegen Vertraulichkeitsverletzungen zu ergreifen, weshalb es ehrlicher sei, auf die Vertraulichkeit zu verzichten. Herr Noser spielt damit auf die Entscheide an, welche der Nationalrat in der Frühjahrssession 2008 gefällt hat: Der Nationalrat hatte damals über die Rekurse von fünf Mitgliedern der WBK und zwei Mitgliedern der SGK zu befinden, gegen welche das Ratsbüro Verweise wegen Verletzung der Vertraulichkeitsbestimmungen ausgesprochen hatte. Der Rat hiess die Rekurse deutlich gut, mit 129 zu 40 Stimmen im Fall der WBK-Mitglieder und 113 zu 63 Stimmen im Fall der SGK-Mitglieder, und sprach sich somit gegen die Verweise des Büros aus.

Diese Entscheide des Nationalrates veranlassten nicht nur die SVP-Fraktion und Herrn Noser, sondern auch Nationalrat Lustenberger, sogleich eine parlamentarische Initiative einzureichen. Herr Lustenberger zielt mit seiner parlamentarischen Initiative 08.422 jedoch in eine ganz andere Richtung. Er regt an, strengere Sanktionsmassnahmen bei Verletzung der Vertraulichkeit vorzusehen. So soll zum Beispiel ein Ausschluss von jeglicher Kommissionstätigkeit möglich sein. Die parlamentarische Initiative Lustenberger steht jetzt nicht zur Diskussion.

Die Mehrheit der SPK unseres Rates ist der Ansicht, dass die Vertraulichkeit der Kommissionssitzungen für die Qualität der parlamentarischen Arbeit von grosser Bedeutung ist. Die Auswirkungen der Aufhebung der Vertraulichkeitsbestimmungen auf den politischen Entscheidungsprozess sind nicht zu unterschätzen. Sind die Kommissionssitzungen öffentlich, ist davon auszugehen, dass die Fraktionen ihren Mitgliedern in den Kommissionen weniger Spielraum lassen. Es bleibt dann nur noch wenig Raum für die Kompromissbildung. Will die Bundesversammlung weiterhin ein gestaltendes Parlament sein, muss sie über Organe verfügen, in denen auch spontan vorgebrachte, noch nicht zu Ende gedachte Lösungsansätze diskutiert werden können. Das kann mit Wahlversprechen wohl nicht verglichen werden. Ansonsten verlagert sich die Entscheidfindung auf die parlamentarische Ebene und findet zwischen Bundesrat, Fraktionsspitzen und Interessengruppen statt. Wichtige Weichenstellungen fänden in den vorparlamentarischen Dunkelkammern statt, wodurch die Transparenz nicht zu-, sondern abnähme.

Die Aufhebung der Vertraulichkeit würde auch dazu führen, dass die parlamentarischen Kommissionen auf einen grossen Teil ihrer Informationsrechte verzichten müssten. Diese Informationsrechte beruhen eben gerade auf dem Amtsgeheimnis. Zahlreiche Kommissionen, z. B. in den Bereichen der Oberaufsicht, der Aussenpolitik oder der Sicherheitspolitik, könnten ihre Aufgaben kaum mehr voll und ganz wahrnehmen.

Die Kommissionsminderheit hingegen ist der Ansicht, dass im parlamentarischen Entscheidungsprozess mehr Transparenz hergestellt werden müsse. Gerade wenn in den parlamentarischen Kommissionen wichtige Weichenstellungen für die Gesetzgebung vorgenommen würden, habe die Öffentlichkeit ein Anrecht darauf, zu erfahren, welche Prozesse zu diesen Entscheiden führten. Die Tatsache, dass das Sitzungsgeheimnis in letzter Zeit wiederholt gebrochen worden sei, sei Ausdruck einer veränderten Parlamentskultur. Die Vertraulichkeitsbestimmungen seien überholt und müssten geändert werden. Es gelte, die Regel an die veränderte Kultur anzupassen.

Wie gesagt, die Kommission beschloss jeweils mit 14 zu 11 Stimmen, der parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion und der parlamentarischen Initiative Noser keine Folge zu geben. Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Staatspolitischen Kommission zur parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion und dem Antrag der Kommission zur parlamentarischen Initiative Noser zuzustimmen.