Lexipedia

Schmidt Roberto · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-25

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Heer verlangt, dass für den Familiennachzug von Ausländern zwingend, obligatorisch ein DNA-Profil zur Feststellung von Abstammung und Identität erstellt werden muss, wenn die Ausländer aus Ex-Jugoslawien, aus der Türkei und aus jenen 34 Ländern stammen, die vom Bundesamt für Migration als problematisch eingestuft werden. Der Initiant ist somit der Meinung, dass die Feststellung der Echtheit eines Ausweises an der Grenze noch keine Garantie dafür sei, dass ein Kind tatsächlich auch das Kind der Eltern ist, welche den Nachzug verlangen.

Die Staatspolitische Kommission unseres Rates möchte auf eine solche obligatorische und zwingende Analyse des menschlichen Erbgutes verzichten und beantragt Ihnen mit 15 zu 8 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit unserer Kommission ist der Meinung, dass die geltenden Bestimmungen im neuen Ausländergesetz und im Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen völlig genügend sind. Bereits heute können beim Familiennachzug in Zweifelsfällen DNA-Tests durchgeführt werden. Pro Jahr werden auch rund vierzig bis fünfzig solcher Tests gemacht. Es braucht also keine neue Regelung. Ein obligatorischer DNA-Test wäre auch unverhältnismässig und ist in den meisten Fällen gar nicht nötig oder gar nicht begründbar. Denken wir an den grossen Aufwand, den das brauchen würde. Allein 2007 wurde in der Schweiz der Familiennachzug für 45 000 Personen bewilligt. Jeder Test würde etwa 1400 Franken pro Person kosten. Das kann es doch nicht sein, so können wir Menschen, die in gutem Glauben in die Schweiz ziehen, nicht bestrafen! Zudem gibt ein DNA-Test nur Aufschluss über die Abstammung der [PAGE 1353] betreffenden Person und nicht über deren Identität, sodass trotzdem Dokumente und Papiere im Ausland beschafft werden müssen.

Ein obligatorischer Test ohne hinreichenden Verdacht auf Vorliegen irgendeines Straftatbestandes verstösst zudem gegen das verfassungsmässige Grundrecht auf den Schutz der Privatsphäre und würde wohl auch die Europäische Menschenrechtskonvention verletzen. Die Beschränkung des obligatorischen Tests nur auf die sogenannten Problemländer würde überdies eine rechtsungleiche Behandlung bewirken. Auch den Adoptionen von Kindern, was heute gang und gäbe ist, sowie den neuen Familienformen in der heutigen Gesellschaft würde ein solches Obligatorium nicht gerecht, weil heute die familiären Bindungen und die biologische Abstammung oftmals nicht mehr übereinstimmen; der Begriff der Familie wird ohnehin nicht in allen Ländern gleich definiert. Vergleichbare zwingende Vorschriften wurden im Ausland eingeführt, zum Beispiel in Frankreich, und haben dort zu ganz grossen praktischen Umsetzungsproblemen und zu heftiger Kritik geführt. Eine summarische Umfrage in unseren Kantonen hat klar ergeben, dass die Kantone von einem solchen Obligatorium überhaupt nicht begeistert sind.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommission, dieser Initiative keine Folge zu geben.