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Stöckli Hans · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-25

Wortprotokoll

Auch die SP-Fraktion stimmt dem Bundesbeschluss über den Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative zu, weil mit der Streichung dieses Initiativrechtes keine Schwächung der Volksrechte einhergeht, im Gegenteil.

Wie die Vorredner bereits gesagt haben, treten wir heute einen doch einmaligen Gang nach Canossa an. Noch nie musste das Parlament eine Totgeburt auf der Ebene der Verfassung begraben, eine Norm, die noch gar nicht in Kraft gesetzt wurde, wieder aufheben. Aber es ist nötig, es ist ehrlich. Wir haben ja den Tod bereits am 19. Dezember 2006 festgestellt, als wir auf die Vorlage bezüglich der Ausführungsgesetzgebung gar nicht eingetreten sind. Auch der Ständerat hat im März 2007 den gleichen Entscheid getroffen. Die allgemeine Volksinitiative ist nicht einfach, denn sie ist nicht verständlich und transparent umsetzbar, doch dies wäre zweifellos eine politische Voraussetzung dafür, dass dieses Instrument dann auch angewendet würde. Es waren die Gründe, die der Kommissionssprecher bereits zusammengefasst und genannt hat, welche zu dieser Schwierigkeit führten.

Die Sache ist klar. Aber was uns heute eigentlich interessiert, ist, wie es überhaupt zu dieser Peinlichkeit kommen konnte. Welche Lehren sind daraus zu ziehen? Die Vorgeschichte wurde dargelegt, sie ist über dreissig Jahre alt. Sie hat verschiedene Väter, eigentlich wenige Mütter. Lanciert hat diese Idee bekannterweise die SVP-Fraktion mit einer parlamentarischen Initiative Ende der Achtzigerjahre. Die Einführung der Einheitsinitiative, wie sie damals genannt wurde, wurde verlangt. Man bezeichnete die Einheitsinitiative deshalb als Einheitsinitiative, weil man damit sowohl Verfassungs- wie Gesetzesänderungen vornehmen wollte. [PAGE 1336] Dieser erste und ernsthafte Versuch wurde nach gründlichem Studium bereits im Jahre 1991 vom Nationalrat beerdigt. Es waren damals dieselben Gründe wie heute, die zur Beerdigung führten. Dann kam der Bundesrat. Er versuchte, mit dem Paket der Revision der Volksrechte einerseits die Anzahl der Unterschriften für Referenden und Initiativen zu erhöhen, und andererseits schnürte er die Möglichkeit der Einreichung und Einleitung der allgemeinen Verfassungsinitiative mit in das Paket. Der Vorschlag war ein Teil des sogenannten Reformpakets. Und dieses Paket hat dann ebenfalls Schiffbruch erlitten, nicht primär wegen der allgemeinen Volksinitiative, sondern weil das Parlament damals - wie es dies auch heute noch ist - nicht damit einverstanden war, die Zahl der Unterschriften zu erhöhen. Es war im Sommer 1999, als beide Räte diesbezügliche Nichteintretensentscheide fällten. Das heisst, zum zweiten Mal war die allgemeine Volksinitiative eigentlich tot, hätte man meinen können. Dann kam der Ständerat, der einen Reanimationsversuch offensichtlich erfolgreich lancierte, was zur positiven Volksabstimmung vom 9. Februar 2003 führte.

Es fragt sich nun: Was ist tatsächlich schiefgelaufen?

1. Offenbar wurden bei der Erarbeitung des Reformpakets Volksrechte im Jahre 1996 vom Bundesrat bzw. von den vorbereitenden Dienststellen der Bundesverwaltung die von der nationalrätlichen Kommission im Jahre 1991 festgehaltenen Mängel der allgemeinen Volksinitiative schlicht und ergreifend ignoriert. Nirgends in den Unterlagen wird auf die damaligen Ausführungen aus dem Jahre 1991 verwiesen. Der Bundesrat wollte offensichtlich einfach die Zahl der Unterschriften erhöhen.

2. Peinlicher noch ist, dass sich der Bundesrat damals nicht darum bemühte, eine Ausführungsgesetzgebung auszuarbeiten, sonst wäre er zweifellos zu denselben Schlussfolgerungen gelangt wie bereits im Jahre 1991 die nationalrätliche Kommission.

3. Auch wir haben uns im Jahre 2002 zu wenig um die Ausführungsgesetzgebung dieser Volksinitiative gekümmert.

Jetzt können wir dieses Trauerstück offen und ehrlich beenden. Beerdigen wir diese Totgeburt, oder besser gesagt: Streichen wir sie aus der Verfassung, und äschern wir sie ein!