Lexipedia

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-09-29

Wortprotokoll

Heute muss ein Abonnent seine Set-Top-Box zwingend bei der Cablecom beziehen, wenn er digitale Programme sehen will. Nur mit einer solchen Box kann er die verschlüsselten Programme entschlüsseln. Er bezahlt dafür 150 Franken, wenn er die Set-Top-Box kauft, oder im Monat 6 Franken Miete. Das sind Preise, die vom Preisüberwacher überprüft worden sind und praktisch den Selbstkosten der Cablecom entsprechen. Nun führt dieser Zwang gelegentlich zu Ärger, vor allem dann, wenn das neue Fernsehgerät bereits über eine integrierte Set-Top-Box verfügt; das ist auch verständlich. Vor diesem Hintergrund erscheint, wenn man nur das ansieht, ein Verbot naheliegend.

Aber wir müssen die ganze Sache etwas genauer betrachten. Digitales Fernsehen bedeutet nicht einfach, dass das bisherige konventionelle Fernsehen in einer neuen Technik ausgestrahlt wird, sondern es ist davon auszugehen, dass künftig konventionelle Programme mit neuen Diensten gekoppelt werden. Sie müssen sich das etwa vorstellen wie damals, als man von mobilen Telefonen gesprochen hat. Viele haben nur gedacht, das sei jetzt ein Telefon, das nicht mehr an einer Schnur hängt oder an der Wand, sondern ein Telefon, das wir die ganze Zeit mit uns tragen können. Aber mit dem Telefon ergaben sich ganz neue Dienstleistungen. Damals hat niemand über SMS gesprochen. Heute sind SMS und mittlerweile auch MMS usw. übertragbar. Das sind neue Dienstleistungen, die mit dieser neuen Technologie verbunden sind, die man aber im Detail noch gar nicht vorausgesehen hat. Das ist beim digitalen Fernsehen nicht anders. Da wird es zu internetähnlichen Diensten kommen, zu elektronischer Programmführung, Informationen, Programmierungsmöglichkeiten usw. Und, wie es Frau Bruderer gesagt hat, die Veranstalter müssen zudem von Gesetzes wegen zuschaltbare Dienste für Hörbehinderte anbieten. Diese neuartigen Dienste laufen nur, wenn die Empfangscomputer, das heisst eben diese Set-Top-Boxen, die eigentlich nichts anderes als Empfangscomputer sind, über ein geeignetes Betriebssystem verfügen. Diese Betriebssysteme bei Set-Top-Boxen sind bis heute nicht standardisiert. Wenn also jeder Haushalt eine andere Box zu Hause hat, dann wird kein TV-Veranstalter solche Zusatzdienste entwickeln und anbieten, da er ja das Publikum gar nicht erreichen kann.

Nun könnte man fordern, ein standardisiertes Betriebssystem vorzuschreiben, wie dies in der Motion mit dem Eventualbegehren getan wird. Das wäre technisch gesehen eine Lösung. Aber es gibt heute kein Betriebssystem, das sich international durchgesetzt hat und als Standard aufdrängen würde. Eine Sonderlösung für die Schweiz wäre sehr teuer und läge deshalb überhaupt nicht im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten. Ein voreiliges Verbot der Verschlüsselung würde also zu innovationshemmenden Hindernissen für solche neuartigen Dienste führen, bevor diese überhaupt eingeführt sind. Da geht es letztlich um ein Abwägen von Interessen, die sich gegenüberstehen: auf der einen Seite jene der Konsumentinnen und Konsumenten, frei irgendeine Set-Top-Box zu wählen, auf der anderen Seite die geschilderten medienpolitischen Interessen und natürlich auch jene der Kabelnetzbetreiber, auf die ich nicht im Einzelnen eingehen will.

Wir sind der Meinung, dass es heute eindeutig zu früh sei, ein Verbot zu beschliessen. Wir sollten den Veranstaltern die Möglichkeit geben, das digitale Fernsehen innovativ zu nutzen und neue Dienste zu entwickeln. Es bestehen heute gute Aussichten, dass die Standardisierung der Set-Top-Boxen voranschreitet und die Probleme technisch gelöst werden. Auch hier sollten wir der Entwicklung etwas Zeit geben.

Ein wichtiges Argument sind auch die möglichen Folgen einer Annahme oder Ablehnung der Motion. Wenn wir zu früh intervenieren, wird das dazu führen, dass in der Bevölkerung ganz unterschiedliche Set-Top-Boxen vorhanden sind, und wenn sich dann im Markt allmählich ein Standard durchsetzen wird, so wird ein grosser Teil dieser Boxen mit diesem Standard wieder nicht kompatibel sein. Wenn wir zuwarten und sich die Hoffnungen auf technische Lösungen nicht erfüllen, können wir in zwei oder drei Jahren immer noch intervenieren. Dann ist nichts verloren.

Noch aus einem anderen Grund wäre ein umfassendes Verschlüsselungsverbot heute voreilig: Heute können grosse Teile der Bevölkerung wählen, ob sie die Programme über das traditionelle Kabelnetz, über Satellit, über Bluewin-TV, über Zattoo, über Netstream oder andere neuartige Anbieter beziehen wollen. Mit dem Ausbau der Bandbreite, z. B. durch die Investition in den Bau eines Glasfasernetzes, aber auch mit der Entbündelung der letzten Meile wird diese Wahlmöglichkeit grösser. Wir können also heute von einem eigentlichen Systemwettbewerb sprechen. Die Einschränkung der Wahlfreiheit bei den Set-Top-Boxen wird also durch neue Wahlmöglichkeiten kompensiert. Nicht vergessen werden sollte schliesslich, dass die Cablecom nach wie vor ein ausgebautes analoges Angebot ausstrahlt. Der Umstieg auf digitales Fernsehen ist heute keineswegs zwingend.

Es kommen noch rechtliche Probleme dazu, die mit der Umsetzung der Motion verbunden wären. Das geforderte Verbot müsste über eine Gesetzesänderung umgesetzt werden. Das geltende Gesetz sieht zwar Regelungen für [PAGE 1391] Set-Top-Boxen vor, aber nur, wenn dies zur Erhaltung der Meinungsvielfalt nötig ist. Hier geht es aber um etwas ganz anderes, es geht um die Wahlfreiheit beim Einsatz von Set-Top-Boxen.

Wie ein Verschlüsselungsverbot gegenüber Bluewin-TV von Swisscom umgesetzt werden soll, ist unklar. Nach heutigem Kenntnisstand ist dies auch aus technischen Gründen gar nicht möglich. Bluewin-TV und die Cablecom sind aber direkte Konkurrenten. Wenn sie unterschiedlich behandelt werden, führt das zu einer Verletzung der Rechtsgleichheit und zu einer krassen Wettbewerbsverzerrung.

Wir haben es heute mit einer neuen Entwicklung zu tun. Vieles ist unsicher, es wird noch viel experimentiert. Es gibt nicht einen idealen, einzig richtigen Weg, auch regulatorisch nicht. Ich möchte Sie daher ersuchen, diesen Entwicklungen noch eine Chance zu geben und zu beobachten, wie sich die neuen Wahlmöglichkeiten auswirken. Heute ein Verbot zu erlassen wäre voreilig. Sollten sich die Probleme in wenigen Jahren nicht von selbst lösen, ist eine Intervention immer noch früh genug.

Deshalb ersuche ich Sie, die Motion abzulehnen.