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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-09-29

Wortprotokoll

Zunächst: Was bedeutet die Abkürzung "Reach"? Das Wort steht für Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien. Schweizer Exporteure müssen die Stoffe, die unter Reach fallen, bis zum 1. Dezember 2008 durch eine Firma mit Sitz in der Europäischen Union bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki vorregistrieren lassen. Wer die Vorregistrierung verpasst, muss die Stoffe ab dem 1. Dezember 2008 sofort registrieren lassen, wenn er weiterhin in die EG exportieren will. In einer zweiten Phase müssen die vorregistrierten Stoffe definitiv registriert werden. Je nach Risikopotenzial, jährlichem Produktions- und Importvolumen gibt es dann verschiedene Fristen, also: 1. Dezember 2010, 1. Juni 2013 oder 2018.

Ein Problem gibt es für die Schweizer Exporteure, welche Stoffe aus der EU verarbeiten und sie nachher wieder in die EU exportieren. Sie müssen diese Stoffe, die ja durch eine europäische Firma bereits vorregistriert sind, nochmals vorregistrieren lassen. Das ist natürlich eine Belastung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

Am 23. September hat auf der Schweizer Mission in Brüssel ein Gespräch zwischen dem IB, dem Seco, dem Bundesamt für Gesundheit, dem Bundesamt für Umwelt und der EG-Kommission stattgefunden. In diesem Gespräch hat die EG-Kommission ihre restriktive Auslegung der Verordnung bekräftigt. Es gibt keine Ausnahme für die Schweiz für die Zeit der Vorregistrierung, d. h. bis zum 1. Dezember. Aber ab dem 1. Dezember 2008 wird dieses Problem dann nicht mehr bestehen.

Seit dem Inkrafttreten der Reach-Verordnung in der EG weichen die schweizerischen Regelungen von jenen der EG in wesentlichen Punkten ab. Das führt dann zu Handelshemmnissen. Zudem muss davon ausgegangen werden, dass das Schutzniveau für Mensch und Umwelt in der Schweiz hinter demjenigen der EG zurückbleiben wird. Eine Überprüfung des schweizerischen Chemikalienrechts ist deswegen durchaus angezeigt. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe hat deshalb bereits Handlungsoptionen der Schweiz untersucht.

Wir werden uns im Bundesrat noch dieses Jahr mit Reach befassen und das weitere Vorgehen beschliessen. Wir werden dann auch beschliessen, ob zur Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmungen so rasch wie möglich ein schweizerischer Reach-Helpdesk geschaffen werden soll. Weitere Anliegen betreffen die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit der Europäischen Chemikalienagentur, welche in exploratorischen Gesprächen mit der EG geklärt werden.

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