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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-09-29

Wortprotokoll

Die Frage kann mit Ja beantwortet werden. Ausführungen über die Kompatibilität mit europäischen Gesetzen und den bilateralen Verträgen wurden in der Botschaft zum Stromversorgungsgesetz gemacht. Das Parlament hat ja den Vorschlag des Bundesrates zur Struktur der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid verändert und insbesondere beschlossen, dass Swissgrid Eigentümerin des Übertragungsnetzes sein soll. Diese Regelung wurde ebenfalls auf ihre Kompatibilität mit den europäischen Gesetzen und den bilateralen Verträgen geprüft. Es gibt dazu einen erläuternden Bericht, der im Internet verfügbar ist. Sie finden ihn unter www.parlament.ch. Der Bericht kann, wenn Sie ihn gedruckt möchten, auch beim Bundesamt für Energie bezogen werden.

Im Rahmen der von der UREK-SR durchgeführten Konsultation bei Kantonen, Parteien und Verbänden wurde die Frage nach den Vor- und Nachteilen des Modells der Subkommission der UREK-SR und nach der Wirkung auf die Position der Schweiz im europäischen Stromsystem ausdrücklich gestellt. Auch diesen Bericht können Sie beim Bundesamt für Energie beziehen. Das Bundesamt für Energie verfügt im Übrigen über weitere Studien zur Regulierung, z. B. eine von Christophe Genoud und Professor Matthias Finger.

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