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Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-29

Wortprotokoll

In dieser Differenzbereinigung befinden wir, also der Nationalrat, uns in der dritten und letzten Runde. Es handelt sich bei diesem Verfassungstext um die einzige Differenz zwischen National- und Ständerat. Diese bestand seit Anfang der Debatte, sie ist in Artikel 86 Absatz 3bis Buchstabe b. Es geht dort um die Beiträge an Sicherheitsmassnahmen zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen, namentlich von Terroranschlägen und Entführungen. In diesem Punkt war man sich eigentlich in der nationalrätlichen Kommission mehr oder weniger immer einig.

Die unterschiedlichen Meinungen entstanden in der Diskussion darüber, welche Sicherheitsmassnahmen aus dieser Spezialfinanzierung bezahlt werden sollten. Die bundesrätliche Vorlage sah die Bezahlung aller Massnahmen vor, ungeachtet dessen, wer die Verantwortung für die Massnahme trägt. Das hätte bedeutet, dass die Einsätze von speziell ausgebildeten Sicherheitsbeamten auf bestimmten Linienflügen, die sogenannten Tiger- und Fox-Einsätze, die heute als hoheitliche Aufgabe des Staates anerkannt werden und von diesem Staat übrigens auch bezahlt werden, neu aus dieser Spezialfinanzierung hätten bezahlt werden müssen. Es sind Sicherheitsbeamte der kantonalen Polizeikorps oder des Grenzwachtkorps. Die Kosten dieser Staatsaufgabe haben sich im Referenzjahr 2006 auf etwa 9 Millionen Franken belaufen.

Der Nationalrat war klar der Meinung, der Staat dürfe sich hier nicht von seiner Aufgabe und Verantwortung verabschieden. Deshalb hat Ihr Rat zwischen hoheitlichen, also eben staatlichen, und nichthoheitlichen Aufgaben, das heisst Aufgaben, die den Unternehmen zufallen, unterschieden. [PAGE 1380] Offenbar ist aber diese Formulierung in den Rechtserlassen des Bundesrechts sehr selten und auch unpräzis. Manchmal bedeutet der Begriff "hoheitlich" "offiziell", ein anderes Mal bedeutet er "amtlich" oder "nichtamtlich". Das Bundesamt für Justiz hat dann eine Formulierung vorgeschlagen, die juristisch korrekt ist und gleichzeitig auch dem Willen des Nationalrates entspricht. Auf eine entsprechende Frage in der Kommission, ob diese Massnahmen gegen Terroranschläge mit dieser Begrifflichkeit nun aus dieser Spezialfinanzierung ausgeklammert seien, sagte Herr Surer, der an jener Sitzung bei uns war, wörtlich: "Die neue Formulierung besagt, dass Massnahmen gegen Terrorangriffe den staatlichen Behörden obliegen und deshalb aus der Spezialfinanzierung ausgeklammert sind." Damit, meine ich, ist diese Frage eindeutig und klar beantwortet.

Deshalb empfiehlt Ihnen die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, die am 24. September getagt hat, einstimmig, der Formulierung des Ständerates nun zuzustimmen und in dieser Differenz dem Ständerat zu folgen. Ich empfehle Ihnen Zustimmung zum Beschluss des Ständerates und damit Ausräumung dieser letzten Differenz. Der Wille des Nationalrates ist mit dieser Formulierung gewahrt.