Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-29
Wortprotokoll
Die Verfahren um Abgeltungen für Beeinträchtigungen aus dem Flugbetrieb haben trotz oder vielleicht gerade wegen der langen Zeit, seit die [PAGE 1383] parlamentarische Initiative Hegetschweiler eingereicht worden ist, nichts an Aktualität verloren. Die Diskussionen um An- und Abflugvarianten, vor allem zum Flughafen Zürich-Kloten, bewegen die Gemüter der Angehörigen von Bürgerorganisationen, Gemeinden und Kantonsbehörden nach wie vor. Weite Kreise der Bevölkerung schätzen es zwar durchaus, gelegentlich das Flugzeug zu benützen, fühlen sich aber trotzdem durch dauernde oder regelmässige Lärmbelastungen gestört.
Die Notwendigkeit für eine sachgerechte Lösung der Entschädigungsfrage hat Nationalrat Hegetschweiler bereits im Jahr 2002 erkannt und die vorliegende parlamentarische Initiative eingereicht. Ziel der Initiative war es, sicherzustellen, dass Forderungen für Minderwertentschädigungen für Fluglärm von den betroffenen Eigentümern in einem einfachen, dem Standard des Enteignungsgesetzes entsprechenden Verfahren geltend gemacht werden könnten. Das Verfahren soll nicht an ungerechtfertigten Verjährungseinreden scheitern; so weit die Idee des Verfassers der Initiative. Es war auch seine Idee, das Luftfahrtgesetz so abzuändern, dass Änderungen des Betriebsreglementes von Flughäfen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umweltbelastung einer koordinierten oder enteignungsrechtlichen Beurteilung zugeführt werden könnten.
Im Zuge der Beratungen durch die UREK des Nationalrates wurde das Bundesgericht beauftragt, zu einem vorgelegten Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme des höchsten eidgenössischen Gerichtes war etwas ernüchternd. Es wurde festgestellt, dass mit der Entwurfsfassung die angestrebten und weitgehend unbestrittenen Ziele nicht oder höchstens teilweise erreicht werden könnten. Die vorgesehenen Regelungen erwiesen sich als sehr komplex und anspruchsvoll, zumal auch die materiellen Belange und die Verteilung allfälliger Ansprüche auf Eigentümer und Mieter behandelt werden müssten. Die Nachbearbeitung in der Kommission und im Nationalrat führte zu einem Vorschlag, der weit über die Idee und den Auftrag der parlamentarischen Initiative, der Folge gegeben worden war, hinausging und sehr weitgehende Regelungen vorsah. Diese Ausweitungen und die Komplexität des Geschäftes haben dazu geführt, dass der Ständerat der vom Nationalrat beschlossenen Fassung die Zustimmung versagte und die UREK des Ständerates ihrerseits eine Kommissionsmotion auszuarbeiten begann. Gemäss Herrn Cron vom Bazl ist die Verwaltung an der Ausarbeitung einer ersten Fassung.
Mittlerweile liegen also zwei verschiedene Arbeiten vor, mit denen einer Lösung des akuten Problems ein Schritt näher gekommen werden kann: erstens die mittlerweile überladene Version der parlamentarischen Initiative, bei der eine Differenz zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat besteht; zweitens die Kommissionsmotion der UREK des Ständerates, an welcher die Verwaltung, wie erwähnt, bereits arbeitet. Der Unterschied zwischen diesen beiden möglichen Wegen ist, vereinfacht gesagt, etwa der: Die parlamentarische Initiative regelt nur das Verfahren einer Klage; die Kommissionsmotion geht aber davon aus, dass Verfahrensfragen nicht von materiellen Fragen getrennt werden können. Sinnvollerweise sollten sich die beiden Kammern auf ein Verfahren einigen, um endlich in Richtung Lösungsfindung einzuschwenken.
Der Weg des Ständerates scheint uns von der SVP zielführender zu sein. Zeitlich bestehen anscheinend keine grossen Unterschiede - es darf aber keine Hauruck-Übung sein. Beide Wege brauchen in Anbetracht der aus der neuen Regelung entstehenden Konsequenzen seriöse Abklärungen und entsprechend Zeit. Auch das Wissen, dass im Umfeld von Flughäfen die Probleme der Abgeltung wegen Fluglärms in grösserer Zahl pendent sind, darf uns nicht zu unbedarften Schritten verleiten. Die angedachten Lösungen können sich nicht nur auf einen einzelnen Flugplatz beschränken - wir dürfen keine Lex Flughafen Zürich machen. Es gibt aber auch noch andere Verkehrsträger, die Probleme in gleicher oder ähnlicher Art zu lösen haben und die von solchen neuen Regelungen betroffen werden könnten. Es geht letztlich um den Schutz unserer Bevölkerung vor Emissionen von Verkehrsarten wie dem Flug-, Bahn- oder Strassenverkehr. Diese Fragen beschäftigen unsere Mitbewohner in den betroffenen Gebieten. Wenn wir auch in Zukunft leistungsfähige und moderne Verkehrsanlagen, auch mit Anbindung an das Ausland, haben wollen, die von der Bevölkerung akzeptiert und gutgeheissen werden, müssen wir uns bei der Regelung der hängigen Probleme bewegen.
Unsere Fraktion hat sich bereits beim Entscheid zur parlamentarischen Initiative ablehnend verhalten und das Vorgehen als den falschen Weg beurteilt. Wir werden uns folglich beim heutigen Entscheid auch wieder gegen die parlamentarische Initiative entscheiden und somit den Weg freimachen für die bessere Lösung mit der Kommissionsmotion der UREK des Ständerates, die uns zu gegebener Zeit begegnen wird. An die Bearbeitenden dieser Motion appelliere ich im Interesse der betroffenen Bevölkerung, mit Hochdruck an der Lösung zu wirken.
Ich bitte Sie also im Namen der grossen Mehrheit der SVP-Fraktion um Ablehnung der Vorlage, um der Variante Motion Schub zu geben.