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Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-29

Wortprotokoll

Die CVP/EVP/glp-Fraktion stimmt dem Mehrheitsantrag zu und hält am Eintreten fest.

Am 1. Oktober 2007 hat unser Rat der von der UREK erarbeiteten Gesetzesvorlage zugestimmt. Das Ziel des Gesetzes ist die Schaffung von Rechtssicherheit bei Änderungen von Betriebsreglementen von Flughäfen zugunsten der von Fluglärm betroffenen Bürger. Sowohl der Ständerat als auch der Bundesrat anerkennen, dass ein dringender Handlungsbedarf besteht. Die heutige rechtliche Situation ist seit Jahren unbefriedigend und hat eine entsprechende Rechtsunsicherheit zur Folge. Die Klärung der Rechtslage ist dringend notwendig.

Die UREK-NR hat das Thema sehr gründlich aufgearbeitet und ist mit sehr grossem Aufwand an ihre Arbeit gegangen. Ihre Subkommission hat nach jahrelanger Arbeit einen Gesetzentwurf vorgelegt, welcher das ganze Spektrum der Immissionen der Infrastrukturanlagen des Bundes betrifft. Das UVEK nun vertritt die Meinung, dass die Frage einer fundamentalen rechtlichen Neuordnung der Bestimmungen für die Emissionsentschädigungen getrennt von der Vorlage Fluglärm zu behandeln sei. Die Komplexität dieser Materie lasse keine raschen Lösungen erwarten. Wenn dies der Fall sein sollte, dann ist eine Vereinfachung der Vorlage des Nationalrates der richtige Weg.

Der Ständerat hat mit seinem Entscheid auf Nichteintreten diese Meinung bestätigt. Er beauftragt den Bundesrat mit einer Kommissionsmotion, die gesetzlichen Bestimmungen zu unterbreiten, um den Anliegen der Initianten nachzukommen, nämlich die Rechtslage für Entschädigungen nachbarrechtlicher Abwehransprüche wegen übermässiger Fluglärmemissionen zu verbessern. Die Vorlage des Nationalrates, welcher wir am 1. Oktober 2007 zugestimmt haben, verfolgt das gleiche Ziel wie die Motion der UREK-SR. Der Unterschied ist die wesentlich schnellere Umsetzung bei der Zustimmung zur Vorlage des Nationalrates. Der vom Ständerat und vom Bundesrat vorgebrachten Kritik an der Vorlage der UREK-NR kann der Ständerat anlässlich des Differenzbereinigungsverfahrens durch konkrete Änderungsanträge Rechnung tragen und die Vorlage im Sinne seiner Motion anpassen. Wie bereits ausgeführt, liegt ein ausformulierter Vermittlungsvorschlag des Bundesrates bereits vor. Dieser sieht die erforderlichen Verfahrensanpassungen nur im Luftfahrtgesetz vor, und dies klar auf die Besonderheiten der Fluglärmproblematik beschränkt.

Ich bitte Sie im Namen der CVP/EVP/glp-Fraktion, den Mehrheitsantrag zu unterstützen und am Eintreten festzuhalten. Nur mit diesem Vorgehen kann innert einer nützlichen Frist die längst fällige Klärung der unbefriedigenden Rechtslage erreicht werden. Eine Motion, wie sie die UREK-SR anstrebt, wird die Lösung des Problems auf unabsehbare Zeit hinausschieben.