Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-10-01
Wortprotokoll
Sie unterliegen hier einem Irrtum. Herr Nationalrat Brunner hat nichts veröffentlicht. Veröffentlicht hätte er etwas, wenn er die Akten einem Medium übergeben oder einem Medium Auskunft gegeben hätte. Das steht hier gar nicht zur Debatte.
Herr Vischer, was hier zur Debatte steht, ist eine Anschuldigung, welche in einem Brief festgehalten wurde und welche man nicht mit einer Akteneinsicht überprüfen konnte. Im Weiteren hat Herr Brunner zugegeben, dass er mit dem EJPD Kontakt hatte. Aber das tat er ja nur in Ausübung seiner Amtspflichten. Wenn also jemand zu einem Entwurf Anträge stellen muss, dann ist er ja wohl verpflichtet, das Gespräch zu suchen. Dass Herr Brunner dem EJPD irgendwelche Dokumente gegeben hätte, ist weder belegt noch bewiesen. Es trifft auch nicht zu. Wenn Sie sagen, es treffe zu, dann ist das eben eine Vorverurteilung, Herr Vischer. Sie haben jetzt wider besseres Wissen gesagt, Herr Brunner habe dem EJPD Dokumente übergeben. Das trifft nicht zu und ist auch nicht belegt.